DE19731243A1 - Werkzeug zum Bearbeiten von Knochen - Google Patents
Werkzeug zum Bearbeiten von KnochenInfo
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Description
Das Implantieren eines Dentalimplantats verlangt in der
Regel zwei getrennte operative Eingriffe. Beim ersten
Eingriff wird auf der Seite des Implantats ein Einschnitt
in das Gewebe des Zahnfleisches gemacht und in den
Kieferknochen wird an der Stelle wo das Implantat
eingesetzt werden soll, ein zylindrisches Loch gebohrt.
Danach wird das Implantat in das, in den Kieferknochen
gebohrte Loch versenkt und darin befestigt und eine
Abdeckschraube wird in das stirnseitige Ende des Implantats
eingeschraubt. Das Gewebe wird zusammengenäht und das
Implantat mit der Abdeckschraube bleibt für mehrere Monate
im Knochen, während denen das Implantat im Knochen
einwächst und die Wunde heilt. Beim zweiten chirurgischen
Eingriff wird das Implantat freigelegt und die
Abdeckschraube wird entfernt. Dann wird eine Verankerung am
Implantat befestigt und eine Dentalprothese wird an der
Verankerung befestigt.
Es ist ein Problem, daß während den mehreren Monaten
zwischen dem ersten und dem zweiten Eingriff, sich um das
Ende des Implantats hartes Knochengewebe bildet. Dieses
Gewebe muß entfernt werden, so daß die Dentalprothese gut
in das Implantat paßt. Einige konische Prothesen z. B.
berühren die Oberfläche des Sitzes so, daß der konische
Teil nach und nach aus dem Zahnfleisch hervortritt um ein
natürlicheres Aussehen zu erhalten. Das harte Gewebe
verhindert einen derartigen Übergang.
Verschiedene Instrumente zum Schneiden des Zahn-Knochens,
wie Knochenfräsen und Kopierfräsen für Knochen sind
bekannt, um unerwünschtes Gewebe, welches das Implantat
umgibt, zu entfernen.
Fig. 1 zeigt ein Beispiel eines bekannten derartigen
Knochen-Schneidinstruments 10 nach dem Stand der Technik,
das ein Knochenfräse 12 und eine Führung 14 umfaßt. Die
Knochenfräse 12 weist am einen Ende einen rechtwinkligen
Anschlußteil 16 für ein Schnappschloß auf und am anderen,
zweiten Ende eine rohrförmige Schneide 18. Ein
zylindrischer Raum 20 ist in der Knochenfräse am zweiten
ende vorgesehen. Die Führung 18 weist eine zylindrische
äußere Oberflache 22 und einen Fortsatz 24 auf.
Wie gezeigt, ist das Implantat 26 in Kieferknochen 28 des
Patienten eingebettet. Ein Bereich 29, welcher das
Implantat umgibt, ist das unerwünschte Gewebe, das entfernt
werden muß. Um diese Gewebe, welches das Implantat umgibt,
zu schneiden, wird die Führung 14 in eine Vertiefung 30 im
Implantat 26 eingeschraubt oder greift sonstwie darin ein.
Der Anschlußteil 16 ist mit einem motorgetriebenen
Handstück verbunden, das verwendet wird, um die
Knochenfräse 12 zu drehen. Das zweite Ende der Knochenfräse
gleitet dann über die vordere Führung 14, so daß die
Oberfläche 22 in den Hohlraum 20 gelangt. Das
motorgetriebene Handstück dreht die Knochenfräse und die
Schneide 18 schneidet den unerwünschten Knochen und das
unerwünschte Gewebe, welche das Implantat umgeben, weg.
Der hauptsächliche Nachteil, der vielen Instrumente zum
Schneiden von Knochen, die aus dem Stand der Technik
bekannt sind ist der, daß zwei separate Teile notwendig
sind, nämlich eine Knochenfräse oder eine
Profiliervorrichtung und eine separate Führung. Es ist aber
wünschenswert, die Gesamtzahl der Teile sind die Bedienung
dieser Komponenten zu minimieren. Der Chirurgie oder
Kliniker kann beispielsweise die Führung fallen lassen.
Wenn die Führung außerhalb aus der Mundöffnung fällt, kann
sie verloren gehen oder verunreinigt werden; und wenn sie
in die Mundhöhle fällt, kann sie verschluckt oder aspiriert
werden. Zudem würde mit dem Eliminieren der separaten
Führung die Zahl der zu fabrizierenden Komponenten für das
Schneiden von Knochen reduziert werden. Damit wurde die
gesamten Herstell- und Verpackungskosten für ein Instrument
zum Schneiden von Knochen vermindert.
Als ein anderer Nachteil verlangen eine separate
Knochenfräse und eine separate Führung vom Chirurgen, daß
er mehr chirurgische Verfahrensschritte auszuführen hat,
bei der prosthodontischen Operation des Implantierens.
Jeder zusätzliche oder unnötige Schritt macht die Operation
länger und mühsamer und erhöht schließlich das Risiko und
Trauma des Patienten. Nach dem Stand der Technik z. B. sind
auch separate Schritte notwendig, um die Führung auf dem
Implantat und dann die Fräse über der Führung richtig zu
positionieren. Separate Schritte müssen dann erfolgen, um
die Fräse und die Führung zu entfernen.
Als weiterer Nachteil ist zu beachten, daß Bewegungen und
Störungen am Implantat vermieden werden sollten, wenn diese
einmal im Kieferknochen richtig positioniert ist. Wenn eine
separate Knochenfräse und eine separate Führung verwendet
werden, kann der zufällig Kontakt der rotierenden
Knochenfräse dazu führen, daß die Führung am Implantat
eingreift und seine Position verändert.
Zudem kann der Kontakt zwischen der rotierenden
Knochenfräse und der Führung, die Führung beschädigen. Eine
derartige Berührung könnte auch das Entfernen der Führung
aus den Implantat schwierig machen.
Ein weiterer Nachteil ist es, daß wenn die Führung nicht
vollständig auf dem Implantat sitzt, die Knochenfräse auf
dem Implantat schon aufsitzt, bevor sie die richtige Tiefe
erreicht hat. Dann wird nicht die richtige Menge des
unerwünschten Gewebes weggeschnitten.
Wie schon erwähnt, sind verschiedene Instrumente zum
Schneiden von Knochen bekannt. Einige dieser Instrumente
umfassen drehbare Bohrer, Küretten, Knochenzangen und
Ähnliches. Eine Schwierigkeit mit diesen Instrumenten
besteht darin, daß der Anwender deren Schneidkante manuell
um das Implantat führen muß, um das unerwünschte Gewebe zu
entfernen. Solche manuelle Methoden verlangen in der Regel
vom Anwender entweder mehr Knochen als nötig zu entfernen
oder kleine Mengen von Knochen durch Probieren zu
entfernen, bis die Dentalprothese richtig sitzt. Manuelle
Methoden, den Knochen zu entfernen, erhöhen auch das
Risiko, daß die Sitzoberfläche des Implantats
versehentlich beschädigt wird.
Es besteht deshalb ein beachtliches Bedürfnis für eine
Vorrichtung, welche die Mängel der aus dem Stand der
Technik bekannten Schneidinstrumente nicht aufweist. Die
vorliegende Erfindung erfüllt diese Forderungen und schafft
weitere Vorteile.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Werkzeug zum
Bearbeiten von Knochen zur Verwendung bei prosthodontischen
Operationen, insbesondere zum Entfernen von Knochengewebe,
das ein implantiertes Dentalimplantat umgibt. Das Werkzeug
zum Bearbeiten von Knochen weist einen verlängerten Schaft
mit einer Schneide am einen Ende auf. Die Schneide umfaßt
mehrere Schneidkanten zum Schneiden und Entfernen von
Knochengewebe. Ein Führungsstift erstreckt sich vom Ende
mit der Schneide aus und ist länglich, zylindrisch geformt.
Der Führungsstift kann in das implantierte Implantat
eingeführt werden und führt die Schneide beim Entfernen von
Knochengewebe.
Ein wichtiger Vorteil des Werkzeugs zum Bearbeiten von
Knochen besteht darin, daß es als Einheit oder einzelne
Komponente ausgebildet ist. Eine separate Knochenfräse und
eine separate Führung sind nicht nötig. In dieser Beziehung
besteht ein einstückiges Werkzeug zum Bearbeiten von
Knochen aus einer Schneide zum Schneiden von Knochengewebe
und einem Führungsstift zum Führen und festhalten der
schneide im Bereich des Implantats während der
Schneidoperation. Da keine separate Führung existiert,
besteht kein Risiko, daß diese während der zahnärztlichen
Operation runterfällt.
Ein anderer Vorteil besteht darin, daß die Zahl der
Schritte minimiert wird, die notwendig ist, um
Knochengewebe zu entfernen, welches das Implantat umgibt.
In dieser Beziehung sind gesonderte Schritte, die
Knochenfräse und die Führung gesondert zu positionieren
nicht notwendig. Ein einziger Schritt, den Führungsstift im
Implantat zu positionieren, positioniert gleichzeitig die
Schneide am richtigen Ort für das Schneiden um das
Implantat herum. Zudem wird mit dem Entfernen des
Führungsstifts gleichzeitig die Schneide entfernt.
Außerdem ist die Bewegung und Störung des Implantats
minimal während der Schneidoperation. Der Führungsstift hat
eine glatte äußere Oberfläche und erstreckt sich nach
unten, entlang einer vertikalen Achse, an die Schneide
angrenzend. In einer Ausführungsform befindet sich zudem
zwischen der Schneide und dem Führungsstift eine
Vertiefung. Diese Vertiefung dient zum Aufnehmen der
stirnseitigen Teils des Implantats und stellt die
Stabilität sicher und minimiert seitliche Bewegungen des
Werkzeugs zum Bearbeiten von Knochen. Weiter wird die
Möglichkeit einer zufälligen Berührung der rotierenden
Schneide durch das Implantat minimiert oder ausgeschlossen.
Als weiterer Vorteil bietet das Werkzeug zum Bearbeiten von.
Knochen einen Schutz davor, daß dieses um das Implantat
herum zu tief schneidet. Die Bodenfläche der Schneide
stößt auf einen Sitz auf dem Implantat und begrenzt den
Weg des Führungsstifts im Implantat und damit die Tiefe des
Schnitts um das Implantat.
Die Erfindung umfaßt dementsprechend eine Vorrichtung und
ein Verfahren mit der Vorrichtung, Kombinationen der
Elemente und Anordnungen von Teilen, welche in der
nachfolgenden Beschreibung in Einzelheiten beschrieben
sind. Um die Natur und die Aufgaben der Erfindung besser zu
verstehen, wird auf die nachfolgende, detaillierte
Beschreibung, in Verbindung mit den Zeichnungen verwiesen.
Fig. 1 veranschaulicht ein Instrument nach dem Stand der
Technik, angeordnet über einem Dentalimplantat;
Fig. 2 zeigt ein Werkzeug zum Bearbeiten von Knochen
nach der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt vom Werkzeug zum
Bearbeiten von Knochen von Fig. 2;
Fig. 4A zeigt einen vergrößerten Querschnitt eines
Werkzeugs zum Bearbeiten von Knochen, das in ein
Implantat eingreift;
Fig. 4B zeigt eine andere Ausführungsform eines Werkzeugs
zum Bearbeiten von Knochen, das in ein Implantat
eingreift in einem Querschnitt;
Fig. 5 zeigt eine Aufsicht auf das Werkzeug zum
Bearbeiten von Knochen von Fig. 2;
Fig. 6 veranschaulicht einen ersten Schritt bei einem
chirurgischen Eingriff, bei welchem das Werkzeug
zum Bearbeiten von Knochen verwendet wird;
Fig. 7 veranschaulicht einen zweiten Schritt, bei einem
chirurgischen Eingriff, bei dem das Werkzeug zum
Bearbeiten von Knochen verwendet wird;
Fig. 8 veranschaulicht einen dritten Schritt, bei einem
chirurgischen Eingriff, bei dem das Werkzeug zum
Bearbeiten von Knochen verwendet wird.
Fig. 2 zeigt ein Werkzeug zum Bearbeiten von Knochen 50 für
den Gebrauch in der Zahnheilkunde und bei
Zahnimplantationen. Das Werkzeug 50 umfaßt einen Schaft
52, eine Schneide 54 und einen Führungsstift 56. Am einen
Ende des Schafts 52 befindet sich ein Verbindungsteil 58
für einen rechtwinkligen Schnappverschluß, um diesen in
einem Handstück für Anwendungen im Dentalbereich (nicht
gezeigt) zu befestigen. Das andere Ende des Schafts 52
führt zur Schneide 54.
In der bevorzugten Ausführungsform weist die Schneide 54
mehrere Rippen 60 mit je einer Schneidkante oder
Schneidfläche auf. Die Schneidflächen 62 erstrecken sich zu
einer Endoberfläche 63 und sind gegenüber einer
horizontalen Ebene, die mit der gestrichelten Linie 70
dargestellt ist, geschweift oder schief. Der Neigungswinkel
und die Größe der Schnittfläche 62 können abhängig von
verschiedenen Faktoren, wie der Breite und der Tiefe des
angestrebten Schnitts, verschieden sein. Zudem erlaubt die
Konfiguration der Rippen 60, daß die Knochenspäne vom Ort,
wo sich das Implantat befindet weggeführt werden, während
dem Schneidvorgang. Das Entfernen der Knochenspäne vom
Implantat, trägt dazu bei, daß der Chirurgie eine
unbehinderte Sicht hat, während dem Schneiden des Gewebes
und hilft auch das unerwünschte Erzeugen von Wärme, etwa am
Implantat mit dem motorgetriebenen Handstück, zu
minimieren. Die Schnittflache 62 kann verschiedene formen
haben und so gestaltet sein, wie dies aus der Zahnheilkunde
dem Fachmann bekannt und für diese erforderlich ist.
Wie in Fig. 2 und Fig. 3 gezeigt, erstreckt sich der
Führungsstift 56 von der Schneide 54 weg nach außen.
Vorzugsweise hat der Führungsstift 56 eine zylindrische
Form und weist eine glatte äußere Oberfläche 72, sowie ein
gerundetes Ende 74 auf. Die äußere Oberfläche des
Führungsstifts 56 und die innere Oberfläche 76 der Schneide
54 sind durch eine Vertiefung 80 für die Aufnahme des
stirnseitigen indes des Implantats (nicht gezeigt),
voneinander getrennt.
Wie in Fig 3 gezeigt, weist der Führungsstift 56 einen
Kopfteil 90 auf, der ausgebildet ist, sicher und dauernd in
der Vertiefung 92 zu sitzen. Der Kopfteil 90 weist eine
Rippe 94 auf, die gegen die Lippe 96 im Innern der
Vertiefung 92 stößt. Der Führungsstift 56 muß fest und
sicher sitzen, um mit dem Werkzeug zum Bearbeiten von
Knochen eine Einheit zu bilden. Der Führungsstift kann als
separater Teil hergestellt sein, sie dies in Fig. 3 gezeigt
ist oder er kann alternativ dem Werkzeug zum Bearbeiten von
Knochen angearbeitet sein. Zudem kann der Führungsstift
anders geformt sein, um zu den verschiedenen dem Fachmann
aus dem Stand der Technik bekannten Dentalimplantaten zu
passen.
Wenden wir uns nun Fig. 4A zu, wo die Führungsstift 56 so
ausgebildet ist, daß er vom Implantat 100 entfernbar
ausgebildet ist. In dieser Hinsicht kann das Implantat 100
irgend eines der verschiedenen, dem Fachmann aus dem Stand
der Technik bekannten Implantate sein. Zum Zweck der
Erläuterung, weise das Implantat 100 ein stirnseitiges oder
oberes Ende 102, eine Bohrung 104 zur Unterstützung des
Einwachsens in den Knochen und eine innere Kammer 106, zur
Aufnahme der Abdeckschraube (nicht gezeigt) auf.
Wie gezeigt, paßt der Führungsstift 56 in die Kammer 106
und ist so geformt, daß er frei darin drehen kann. Der
stirnseitige Teil 102 erstreckt sich in den Raum 80 bis die
Schulter 63 gegen die Oberfläche 138 stößt. Der Eingriff
zwischen dem Führungsstift 56 und dem Raum 80 stabilisiert
das Werkzeug zum Bearbeiten von Knochen während der
Schneideoperation. Es ist selbstverständlich, daß das
Werkzeug zum Bearbeiten von Knochen so dimensioniert sein
kann daß es mit verschiedenen Implantaten zusammenpaßt,
so etwa mit einer Keilform, einem äußeren Sechskant, einem
internen Polygon oder einem anderen Anschluß.
Fig. 4B zeigt eine andere Ausführungsform des Werkzeugs zum
Bearbeiten von Knochen von Fig. 4A. Der hauptsächlichste
Unterschied zwischen diesen beiden Figuren ist der, daß
das Werkzeug zum Bearbeiten von Knochen von Fig. 4B keine
Vertiefung aufweist (gezeigt als Vertiefung 80 Fig. 4A).
Eine derartige Vertiefung ist bei vielen Arten von
Implantaten nicht notwendig, wie etwa bei Implantaten
welche eine interne Anti-Dreheinrichtung aufweisen oder
solche, welche keinerlei Anti-Dreheinrichtung aufweisen.
In Fig, 4B erstreckt sich der Führungsstift 56 soweit in
die Kammer 106, bis seine Schulter 63 gegen die Oberfläche
138 stößt. Die Schneidoberfläche 62 wird damit über dem
Kieferknochen angeordnet und ist bereit, hartes
Knochengewebe 124 zu entfernen das sich um das Implantat
gebildet hat. Die gestrichelte Linie 123 bezeichnet das
Knochengewebe, das zu entfernen ist. Das Entfernen dieses
Gewebe wird ausführlicher diskutiert im Zusammenhang mit
den Fig. 6 bis 8.
Fig. 5 veranschaulicht eine Aufsicht auf das Werkzeug zum
Bearbeiten von Knochen und zeigt die Schneide 54 in
Einzelheiten. Eine Mehrzahl von Schneidflächen 62 ist über
den Umfang, um das Ende der Schneide 54 und um den
Führungsstift 56 angeordnet. Die Schneidflächen 62 können
geometrisch verschieden konfiguriert oder konstruiert sein,
um das Knochengewebe zu schneiden, das sich um das
stirnseitige Ende des Implantats gebildet hat. Die
Schneidflächen 62 haben einen äußeren Durchmesser D1 und
einen inneren Durchmesser D2. Der Durchmesser D1 kann
variiert werden, um für verschiedene Durchmesser von
Prothesen zu passen und der Durchmesser D2 kann verschieden
sein um für verschiedene Implantate zu passen. Außerdem
ist, wie gezeigt der Führungsstift 56 zentral innerhalb der
Schneidflächen 62 angeordnet.
Fig. 6 bis 8 veranschaulichen ein Verfahren zum Verwenden
des Werkzeugs zum Bearbeiten von Knochen nach der
vorliegenden Erfindung. Fig. 6 zeigt ein Implantat 100 im
Kieferknochen 122 eines Patienten. Das Implantat kann
implantiert werden, indem nach den dem Fachmann bekannten
Verfahren vorgegangen wird. Bei einer typischen
Implantation wird in das Zahnfleisch ein Schnitt gemacht an
der Stelle, wo das Implantat eingesetzt werden soll und in
den Kieferknochen wird ein zylindrisches Loch gebohrt. Dann
wird das Implantat in das Loch versenkt und eine
Abdeckschraube 120 wird in das stirnseitige Ende des
Implantats eingeschraubt. Das Gewebe wird zusammengenaht
und die Abdeckschraube bleibt während mehreren Monaten im
Knochen, während denen die Wunde heilt und das Implantat
einwächst. Während dem zweiten chirurgischen Eingriff, wird
das Implantat wieder freigelegt und die Abdeckschraube wird
entfernt. Dann wird eine Verankerung am Implantat befestigt
und eine Dentalprothese wird an der Verankerung befestigt.
Fig. 6 veranschaulicht eine zweite Phase des chirurgischen
Eingriffs und zeigt eine Abdeckschraube 120, die vom
Implantat 100 im Kieferknochen 122 eines Patienten entfernt
wird. Während den mehreren Monaten zwischen dem ersten und
zweiten chirurgischen Eingriff bildet sich hartes
Knochengewebe 124 um das stirnseitige Ende 102 des
Implantats 100. Das Gewebe 124 behindert den richtigen Sitz
oder das richtige Passen vom Implantat und Verankerung oder
Zahnprothese. So muß also Gewebe 124 entfernt werden.
Fig. 7 zeigt ein Werkzeug 50 zum Bearbeiten von Knochen, in
einem motorgetriebenen zahnärztlichen Handstück 130 (mir
gestrichelten Linien dargestellt). Das Handstück 130
erbringt die Leistung um das Werkzeug 50 zum Bearbeiten von
Knochen im Uhrzeigersinn, wie mit der Linie 132 angedeutet,
zu drehen. Das Werkzeug zum Bearbeiten von Knochen wird
über dem Ort, wo sich das Implantat befindet angeordnet und
auf das Implantat 100 so abgesenkt, daß der Führungsstift
56 in die Kammer 106 eingreift. Wie in den Fig. 4A und 4B
gezeigt, ragt der Führungsstift 56 in die Kammer 106 und
ist darin frei drehbar. In dieser Lage stabilisiert der
Führungsstift 65 das Werkzeug zum Bearbeiten von Knochen
und bildet eine Führung, die sicherstellt, daß die
Schneide 54 gerade und genau vertikal bewegt wird, mit nur
geringen seitlichen Bewegungen. Die minimale seitliche
Bewegung stellt auch sicher, daß die Schneide das
Implantat und besonders sein stirnseitiges Ende nicht
beschädigt.
Wenn der Führungsstift 56 in die Kammer 106 abgesenkt wird,
schneidet und entfernt die Schneidfläche 62 das Gewebe 124.
Wie am besten in Fig, 7 gezeigt, wird ein gleichförmiger
Durchgang oder Pfad 136 um das stirnseitige Ende 102 des
Implantats geschnitten. Der Durchgang 136 kann verschiedene
Weiten haben, abhängig von der Größe und Konfiguration der
ausgewählten Schneide 54 und der Oberfläche 62 der
Schneide. Um einen größeren Durchgang zu erhalten, kann
der Chirurgie beispielsweise ein Werkzeug zum Bearbeiten von
Knochen mit einem größeren Durchmesser der Schneide
verwenden. Zusätzlicher Durchgang 136 kann geschnitten
werden, um abhängig vom gerade vorliegenden Fall,
verschiedene Tiefen zu erreichen. Um einen Schnitt mit
größerer Tiefe zu erhalten, kann beispielsweise der
Führungsstift 56 tiefer in die Kammer 106 eindringen. Der
Chirurgie oder Kliniker wird jedoch gehindert, zu tief zu
schneiden. In dieser Hinsicht, weist das Implantat 100 eine
Anschlagfläche 138 auf, gegen welche das Ende 63 der
Schneide 54 stößt und wie dies in den Fig. 4A, 4B und 7
gezeigt ist. Dieser Anschlag verhindert, daß der
Führungsstift 56 zu tief in die Kammer 106 dringt und dann
ein zu tiefer Durchgang 136 geschnitten würde.
Der Führungsstift kann auch auf andere Art daran gehindert
werden, daß er zu tief eindringt. Wie man z. B. bei Fig. 4A
und 4B sieht, kann die Oberfläche 110 einen Anschlag für
das Ende 108 des Implantats 100 aufweisen. Dabei kann der
Führungsstift 56 in die Kammer 106 eindringen, bis das Ende
108 die Oberfläche 110 berührt. Die Länge der Kammer 80
kann verschieden sein, um die Länge über die der
Führungsstift in die Kammer 106 eindringt, zu verändern.
Nachdem die richtige Menge Knochengewebe entfernt wurde,
kann eine Verankerung oder Prothese am Implantat befestigt
werden. Fig. 8 zeigt eine solche Verankerung oder Prothese
140, die am Implantat 100 befestigt ist. Die Verankerung
140 weist ein zylindrisches Endstück 142 auf, das in den
Durchgang 136 paßt um einen guten Sitz und ein gutes
Einpassen im Implantat 100 zu gewährleisten. Das Ende 142
sollte satt passen und den Spalt zum Kieferknochen 122
minimieren oder eliminieren. Eine Vertiefung 144 ist oben
an der Verankerung 140 vorgesehen um die Verankerung 140 am
Implantat mit einem Sechskantschlüssel (nicht gezeigt) zu
befestigen.
Da gewisse Änderungen an der oben beschriebenen Vorrichtung
und am Verfahren vorgenommen werden können, ohne daß der
Bereich der Erfindung verlassen wird, soll alles, was
beschrieben oder in den Zeichnungen gezeigt wurde als
veranschaulichend und nicht in begrenzendem sinn
interpretiert werden.
Das Werkzeug 50 zum Bearbeiten von Knochen und zum
Entfernen von Knochengewebe um ein implantiertes
Dentalimplantat 100 weist einen länglichen Schaft 52 auf,
an dessen einem Ende eine Schneide 54 und ein Führungsstift
56 angebracht sind. Der Führungsstift 56 erstreckt sich von
der Schneide 54 weg und bildet während dem Entfernen des
Knochengewebes eine Führung für das Werkzeug 50.
Claims (20)
1. Werkzeug (50) zum Bearbeiten von Knochen insbesondere
zum Entfernen von Gewebe, das ein Dentalimplantat
(100) umgibt, welches umfaßt:
einen länglichen Schaft (52);
eine Schneide (54), welche am Schaft (52) angebracht ist, um das Gewebe, welches das Implantat (100) umgibt zu schneiden; und
einen Führungsstift (56), der sich von der Schneide (54) weg erstreckt.
einen länglichen Schaft (52);
eine Schneide (54), welche am Schaft (52) angebracht ist, um das Gewebe, welches das Implantat (100) umgibt zu schneiden; und
einen Führungsstift (56), der sich von der Schneide (54) weg erstreckt.
2. Werkzeug (50) zum Bearbeiten von Knochen nach Anspruch
1, bei welchem der Führungsstift (56) in das Implantat
(100) eingeführt werden kann, und der eine längliche
zylindrische Form, mit einer glatten äußeren
Oberfläche aufweist, und welcher im Eingriff das
Drehen im Implantat (100) ermöglicht.
3. Werkzeug (50) zum Bearbeiten von Knochen nach Anspruch
1, bei welchem der Führungsstift (56) in das Implantat
(100) eingeführt werden kann, um die Schneide (54) um
den Umfang des Implantats (100) zu leiten, beim
Entfernen des Gewebes.
4. Werkzeug (50) zum Bearbeiten von Knochen nach Anspruch
1, bei welchem die Schneide (54) mehrere Schneidkanten
aufweist, die über den Umfang um den Führungsstift
(56) angeordnet sind.
5. Werkzeug (50) zum Bearbeiten von Knochen nach Anspruch
1, bei welchem:
die Schneide (54) um den Führungsstift (56) angeordnet ist; und
zwischen dem Führungsstift (56) und der Schneide (54) ein Hohlraum (80) für die Aufnahme des Implantats (100) angeordnet ist.
die Schneide (54) um den Führungsstift (56) angeordnet ist; und
zwischen dem Führungsstift (56) und der Schneide (54) ein Hohlraum (80) für die Aufnahme des Implantats (100) angeordnet ist.
6. Werkzeug (50) zum Bearbeiten von Knochen nach Anspruch
5, bei welchem:
eine Oberfläche (110) einen oberen Teil des Hohlraums (80) begrenzt; und
der Führungsstift (56) in das Implantat (100) so weit eingeführt werden kann, bis dieser auf die Oberfläche (110) trifft.
eine Oberfläche (110) einen oberen Teil des Hohlraums (80) begrenzt; und
der Führungsstift (56) in das Implantat (100) so weit eingeführt werden kann, bis dieser auf die Oberfläche (110) trifft.
7. Werkzeug (50) zum Bearbeiten von Knochen nach Anspruch
1, bei welchem:
die Schneide (54) eine Bodenfläche (63) aufweist; und
der Führungsstift (56) in das Implantat (100) so weit eingeführt werden kann, bis das Implantat (100) auf die Bodenfläche (63) trifft.
die Schneide (54) eine Bodenfläche (63) aufweist; und
der Führungsstift (56) in das Implantat (100) so weit eingeführt werden kann, bis das Implantat (100) auf die Bodenfläche (63) trifft.
8. Werkzeug (50) zum Bearbeiten von Knochen nach Anspruch
1, bei welchem die Schneide (54) so schräg verläuft,
daß Knochenspäne vom Bereich um das Implantat (100)
weg gefördert werden.
9. Verfahren zum Entfernen von Knochengewebe, der ein
Dentalimplantat (100) umgibt, wobei das Verfahren die
folgenden Schritte umfaßt:
Verwenden eines Werkzeugs (50) zum Bearbeiten von Knochen, das einen Schaft (52) aufweist, sowie eine Schneide (54), welche an diesem Schaft (52) angebracht ist und mit einem Führungsstift (56), der sich von einem Ende des Schafts (52) weg erstreckt;
Verbinden des anderen Endes des Schafts (52) mit einem motorgetriebenen zahnärztlichen Handstück (130);
Einführen des Führungsstifts (56) in einen Hohlraum (106) im Implantat (100);
Drehen des Werkzeugs (50) zum Bearbeiten von Knochen mit dem Handstück (130);
Schneiden des Knochengewebes mit der Schneide (54); und
entfernen des Führungsstifts (56) aus dem Hohlraum (106).
Verwenden eines Werkzeugs (50) zum Bearbeiten von Knochen, das einen Schaft (52) aufweist, sowie eine Schneide (54), welche an diesem Schaft (52) angebracht ist und mit einem Führungsstift (56), der sich von einem Ende des Schafts (52) weg erstreckt;
Verbinden des anderen Endes des Schafts (52) mit einem motorgetriebenen zahnärztlichen Handstück (130);
Einführen des Führungsstifts (56) in einen Hohlraum (106) im Implantat (100);
Drehen des Werkzeugs (50) zum Bearbeiten von Knochen mit dem Handstück (130);
Schneiden des Knochengewebes mit der Schneide (54); und
entfernen des Führungsstifts (56) aus dem Hohlraum (106).
10. Verfahren nach Anspruch 9, bei welchem so viel
Knochengewebe weggeschnitten wird, bis das Werkzeug
(50) zum Bearbeiten von Knochen auf das Implantat
(100) trifft.
11. Verfahren nach Anspruch 9, bei welchem die Schneide
(54) auf dem Knochengewebe mit Hilfe des
Führungsstifts (56) geführt ist.
12. Verfahren nach Anspruch 9 bei welchem:
die Schneide (54) über dem Implantat (100) positioniert wird; und
die Schneide (54) durch das Knochengewebe geführt wird, wobei dabei Knochengewebe geschnitten wird.
die Schneide (54) über dem Implantat (100) positioniert wird; und
die Schneide (54) durch das Knochengewebe geführt wird, wobei dabei Knochengewebe geschnitten wird.
13. Verfahren nach Anspruch 9, bei welchem weiter:
eine Schneide (54) mit schrägen Schneidkanten verwendet wird; und
die Knochenspäne von dem zu entfernenden Knochengewebe, welches das Implantat (100) umgibt, mit den Schneidkanten entfernt werden.
eine Schneide (54) mit schrägen Schneidkanten verwendet wird; und
die Knochenspäne von dem zu entfernenden Knochengewebe, welches das Implantat (100) umgibt, mit den Schneidkanten entfernt werden.
14. Werkzeug (50) zum Entfernen von Knochengewebe das um
ein implantiertes Dentalimplantat (100) angeordnet
ist, wobei das Werkzeug (50) umfaßt:
einen Schaftteil (52);
eine Schneide (54), welche am Schaftteil (52) angebracht ist und welche mehrere Schneidkanten zum Schneiden von Knochengewebe aufweist; und
einen Führungsstift (56), der sich von einem Ende des Schaftteils (52) weg erstreckt, um die Schneidkanten gegen das Knochengewebe zu führen.
einen Schaftteil (52);
eine Schneide (54), welche am Schaftteil (52) angebracht ist und welche mehrere Schneidkanten zum Schneiden von Knochengewebe aufweist; und
einen Führungsstift (56), der sich von einem Ende des Schaftteils (52) weg erstreckt, um die Schneidkanten gegen das Knochengewebe zu führen.
15. Werkzeug (50) nach Anspruch 14, mit einem
Führungsstift (56), der in das Implantat (100)
eingeführt werden kann.
16. Werkzeug (50) nach Anspruch 14, mit Schneidkanten zum
Entfernen eines gleichförmigen Teils von Knochengewebe
um das Implantat (100) herum.
17. Werkzeug (50) nach Anspruch 14, mit Schneidkanten zum
Wegschneiden eines gleichmäßigen Teils von
Knochengewebe um das Implantat (100) herum.
18. Werkzeug (50) nach Anspruch 14, mit einem
Führungsstift (56), zum Führen der Schneidkanten durch
das Knochengewebe, bis das Werkzeug (50) das Implantat
(100) berührt.
19. Werkzeug (50) nach Anspruch 14, bei welchem die
Schneidkanten so schräg geneigt sind, daß
Knochenspäne aus dem Bereich um das Implantat (100)
entfernt werden.
20. Werkzeug (50) nach Anspruch 14, mit einem
zylindrischen Führungsstift (56); und
bei welchem die Schneidkanten um den
Führungsstift (56) angeordnet sind.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
US08/723,611 US5782636A (en) | 1996-10-02 | 1996-10-02 | Bone contouring tool |
DE19731243A DE19731243A1 (de) | 1996-10-02 | 1997-07-21 | Werkzeug zum Bearbeiten von Knochen |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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US08/723,611 US5782636A (en) | 1996-10-02 | 1996-10-02 | Bone contouring tool |
DE19731243A DE19731243A1 (de) | 1996-10-02 | 1997-07-21 | Werkzeug zum Bearbeiten von Knochen |
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