-
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
-
Verankerungselemente
werden bei verschiedenen dentalen, medizinischen und chirurgischen Vorgängen verwendet,
bei denen es erwünscht
ist, im lebenden Knochen eine mechanische Befestigung einzubetten.
Ein Beispiel eines Vorgangs, bei dem Verankerungselemente verwendet
werden, ist die Zahnprothese unter Verwendung von eingebetteten Implantaten,
wie beispielsweise die
US 2002/0160335 .
-
Zahnimplantate
stellen für
Patienten, denen einer oder mehrere natürliche Zähne fehlen, eine wünschenswerte
Prothese dar. Ein Zahnimplantat hat ein Verankerungselement, das
in dem Kieferknochen eingebettet ist, und einen Prothesezahn, der
an dem Verankerungselement befestigt und von diesem getragen wird.
Der Prothesezahn kann direkt an dem Verankerungselement befestigt
sein oder an dem Verankerungselement kann eine Anlagerungsfixtur befestigt
sein, und ihrerseits den Prothesezahn tragen. Ein geeignetes Verankerungselement
wird das Knochenwachstum, welches in das Verankerungselement eindringt,
unterstützen,
so dass das Verankerungselement mit dem umgebenden Knochen in einem
Vorgang, welcher Osteointegration bezeichnet wird, integriert wird.
-
Ein
Verankerungselement zur Halterung eines Prothesezahns kann in einem
sogenannten zweistufigen Vorgang implantiert werden. In der ersten
Stufe wird das Verankerungselement im Kieferknochen implantiert,
und der Operationsort wird dann geschlossen. Nach einer Zeitspanne
von Monaten wird das Verankerungselement eine Osteointegration erreichen.
Der Ort des Verankerungselements wird dann chirurgisch erneut geöffnet, um
die Befestigung des Prothesezahns zu ermöglichen.
-
Jüngst sind
Techniken entwickelt worden, die es ermöglichen, dass ein Zahnimplantat
in einem einstufigen Vorgang implantiert wird. Bei einem einstufigen
Vorgang wird das Verankerungselement implantiert, und ein Prothesezahn
sofort befestigt. Der sofort befestigte Prothesezahn kann eine vorläufige Prothese
sein, die es ermöglicht,
dass das weiche Gewebe richtig heilt und den Abstand und die Ausrichtung
der benachbarten Zähne
während
der Zeitspanne der Osteointegration aufrechterhält. Zu einem späteren Zeitpunkt,
nachdem wenigstens eine gewisse Osteointegration aufgetreten ist,
kann ohne einen zusätzlichen
chirurgischen Eingriff ein permanenter Prothesezahn befestigt werden.
-
Um
eine erfolgreiche Osteointegration zu erzielen ist es notwendig,
dass das Verankerungselement eng in das umgebende Knochengewebe
passt, im Allgemeinen mit einem Spalt, der nicht größer als 1,5
mm ist. Es ist auch wichtig, dass das Verankerungselement sich relativ
zum umgebenden Knochen während
der Zeitspanne der Osteointegration nicht bewegt. Wo das Verankerungselement
nicht eng in das umgebende Knochengewebe eingepasst werden kann,
kann es notwendig sein, Materialien zur Knochentransplantation zu
verwenden, um den Spalt zwischen dem Verankerungselement und dem
umgebenden Knochen auszufüllen.
-
Backenzähne sind
häufig
fehlende Zähne. Die
Verwendung eines Implantats zum Ersetzen eines Backenzahns zeigt
einige spezielle Schwierigkeiten. Backenzähne haben im Allgemeinen mehrere Wurzeln.
Die Backenzähne
des Unterkiefers haben im Allgemeinen zwei Wurzeln. Die Backenzähne des Oberkiefers
haben im Allgemeinen drei Wurzeln. An einer frischen Extraktionsstelle
stellt die Lücke,
welche von den Backenzahnwurzeln gelassen wird, eine Stelle dar,
bei der es schwierig sein kann, ein Verankerungselement zu befestigen.
Zusätzlich
besteht der Knochen in dem Backenzahnbereich des Kiefers im Allgemeinen
aus einer dünnen
harten Schicht Rindenknochens, der einen Kern aus weicherer Knochenschwammsubstanz
umgibt. Die Knochenschwammsubstanz kann für das Verankerungselement vor
der Osteointegration eine geringe Halterung bieten.
-
Ein
Backenzahn ist ein relativ großer
Zahn und es ist wünschenswert,
ein Verankerungselement mit einem relativ großen Durchmesser zu verwenden,
um die auf die Extraktion folgende Lücke auszufüllen. Die Verwendung eines breiten
Verankerungselements kann jedoch erforderlich machen, dass eine
signifikante Menge Knochen von der Extraktionsstelle zu entfernen
ist, um das Verankerungselement aufzunehmen. Dadurch kann nur eine
kleine Menge Rindenknochen stehen bleiben, der für die Halterung des Verankerungselements
zur Verfügung steht,
das vorwiegend in die Knochenschwammsubstanz implantiert wird. Insbesondere
kann die Verwendung eines breiten Verankerungselements die Entfernung
der dreieckshügelförmigen Knochenmasse
erforderlich machen, die sich zwischen den Wurzeln findet und die
als Zwischenwurzelknochen bekannt ist. Somit ist es schwierig, in
einer frischen Backenzahnextraktionsstelle ein Verankerungselement mit
ausreichender Stabilität,
die ein Implantieren eines Dentalimplantats mit einem einstufigen
Vorgang zulässt,
zu platzieren.
-
Ein
anderer Umstand, der bei der Platzierung eines Verankerungselements
für ein
Dentalimplantat Schwierigkeiten zeigen kann, tritt in den Fällen auf, bei
denen es wünschenswert
ist, eine Zahnprothese an einer ausgeheilten Extraktionsstelle zu
platzieren. Wenn ein Backenzahn fehlt, wird der Alveolarkamm, der
die Zähne
trägt,
ziemlich schnell resorbiert. Dies verursacht einen Höhenverlust
des Kieferknochens im Bereich des fehlenden Zahns. Wenn ein Verankerungselement
an einer ausgeheilten Extraktionsstelle zu implantieren ist, kann
es möglich
sein, dass ein Verankerungselement nicht in sehr großer Tiefe
zu platzieren ist.
-
Im
Unterkiefer begrenzt die Anwesenheit des Unterkieferalveolarnervs
im Unterkiefer die Tiefe des Verankerungselements. Diese begrenzenden
anatomischen Merkmale können
die Verwendung eines kurzen Verankerungselements mit einer Länge von vielleicht
5 bis 8 mm erfordern. Die Verwendung von kurzen Verankerungselementen
für solche
Fälle hat wegen
des verringerten Oberflächenbereichs,
der für die
Osteointegration zur Verfügung
steht, eine geringere Rate an Langzeiterfolg.
-
Es
wäre wünschenswert,
ein Verankerungselement zu haben, das zur Platzierung eines Dentalimplantats
im Backenzahnbereich sowohl an frischen Extraktionsstellen als auch
an ausgeheilten Stellen verwendet werden kann.
-
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
-
Die
Erfindung ist durch den unabhängigen Anspruch
1 definiert.
-
Ein
Verankerungselement zur Verwendung im Knochen hat ein proximales
Ende und ein distales Ende. Das distale Ende kann mit freiliegendem
proximalem Ende im Knochen implantiert sein. In Richtung auf das
proximale Ende ist eine Anlagerungsfläche angeordnet. Das Verankerungselement
hat vier Flächen,
die das distale Ende definieren. Eine im Allgemeinen zylindrische
erste Fläche
definiert das Äußere des
Verankerungselements. Wenigstens ein Teil der ersten Fläche hat
ein erstes Außengewinde
mit einer Ganghöhe.
Eine ringförmige
zweite Fläche
ist in Richtung auf das distale Ende angeordnet, und die erste Fläche schließt sich
entlang des Außenumfangs
der zweiten Fläche
an die zweite Fläche
an. Eine zur ersten Fläche
konzentrische dritte Fläche schließt sich
an die zweite Fläche
entlang eines Innenumfangs der zweiten Fläche an. Wenigsten ein Teil
der dritten Fläche
kann ein Innengewinde mit der Ganghöhe des ersten Außengewindes
aufweisen. Zwischen dem distalen Ende und dem proximalen Ende der
ersten Fläche
ist eine vierte Fläche
angeordnet, die sich an die dritte Fläche entlang des Außenumfangs
der vierten Fläche
anschließt.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
hat ein Verankerungselement sechs Flächen, die das distale Ende
definieren. Wenigstens ein Teil einer ersten Fläche hat ein erstes Außengewinde.
Eine ringförmige zweite
Fläche
ist in Richtung auf das distale Ende angeordnet und schließt entlang
des Außenumfangs der
zweiten Fläche
an die erste Fläche
an. Eine zur ersten Fläche
konzentrische dritte Fläche
schließt sich
an die zweite Fläche
entlang des Innenumfangs der zweiten Fläche an. Eine ringförmige vierte
Fläche ist
zwischen dem distalen Ende und dem proximalen Ende angeordnet und
schließt
sich an die dritte Fläche
entlang des Außenumfangs
der vierten Fläche an.
Eine zur ersten Fläche
konzentrische fünfte
Fläche
schließt
sich an die vierte Fläche
entlang des Innenumfangs der vierten Fläche an. Eine sechste Fläche ist
in Richtung auf das distale Ende angeordnet und schließt sich
an die fünfte
Fläche
entlang des Außenumfangs
der sechsten Fläche
an.
-
In
einer anderen Ausführungsform
hat das Verankerungselement zur Verwendung im Knochen ein proximales
Ende und ein distales Ende. Das dista le Ende kann mit freiliegendem
proximalem Ende im Knochen implantiert sein. Das Verankerungselement
hat eine im Allgemeinen zylindrische erste Fläche, wenigstens ein Teil der
ersten Fläche
hat ein Außengewinde.
An dem proximalen Ende des Verankerungselements ist eine Anlagerungsfläche angeordnet.
Die Anlagerungsfläche
liegt in einem Winkel zur Achse vom proximalen Ende zum distalen
Ende des Verankerungselements.
-
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
1 ist
eine bildliche Darstellung eines Verankerungselements zur Verwendung
im Knochen, das die Erfindung verkörpert.
-
2 ist
eine Draufsicht auf das distale Ende des Verankerungselements gemäß 1.
-
3 ist
eine Ansicht im Schnitt des Verankerungselements entlang der Linie
3-3 in 2.
-
4 ist
eine Draufsicht auf das distale Ende des Verankerungselements gemäß den 1 bis 3.
-
5 ist
eine Seitenansicht eines weiteren Verankerungselements, das die
Erfindung verkörpert.
-
6 ist
eine Draufsicht auf das proximale Ende des Verankerungselements
der 5.
-
7 ist
eine Ansicht im Schnitt entlang der Schnittlinie 7-7 in 6.
-
8 ist
eine Draufsicht auf das proximale Ende des Verankerungselements
gemäß den 5 bis 7.
-
9 ist
eine bildliche Darstellung eines weiteren Verankerungselements,
das die Erfindung verkörpert.
-
10 ist
eine Draufsicht auf das proximale Ende des Verankerungselements
gemäß 9.
-
11 ist
eine Ansicht im Schnitt durch das Verankerungselement entlang der
Linie 11-11 in 10.
-
12 ist
eine Draufsicht auf das distale Ende des Verankerungselements gemäß den 9 bis 11.
-
13 ist
eine Ansicht im Schnitt durch das Verankerungselement mit dem distalen
Teil entlang der Schnittlinie 13-13 in 12 und
des proximalen Teils entlang der Schnittlinie 11-11 in 10.
-
14 ist
eine Ansicht im Schnitt durch ein anderes Verankerungselement, das
die Erfindung verkörpert.
-
15 ist
eine Ansicht im Schnitt durch das Verankerungselement gemäß 14,
wobei der distale Teil ähnlich
wie in der Ansicht gemäß 13 geschnitten
ist.
-
16 ist
eine Ansicht im Schnitt einer Backenzahnextraktionsstelle im Unterkiefer.
-
17 ist
eine Ansicht im Schnitt der in der 16 gezeigten
Extraktionsstelle.
-
18 ist
eine Ansicht im Schnitt ähnlich
wie die Ansicht gemäß 16,
die die Vorbereitung der Extraktionsstelle für das Implantieren eines Verankerungselements
zeigt.
-
19 ist
eine Ansicht im Schnitt des oberen Teils der Extraktionsstelle gemäß 18.
-
20 ist
eine Ansicht im Schnitt des unteren Teils der Extraktionsstelle
gemäß 18.
-
21 ist
eine Ansicht im Schnitt eines in der wie in der 18 gezeigten,
vorbereiteten Extraktionsstelle implantierten Verankerungselements.
-
22 ist
eine Ansicht im Schnitt eines ersten Teils eines anderen Verankerungselements,
das die Erfindung verkörpert.
-
23 ist
eine Seitenansicht eines zweiten Teils des Verankerungselements.
-
24 ist
eine Ansicht des zweiten Teils in einer Seitenansicht, installiert
in dem ersten Teil, der im Schnitt gezeigt ist, um das Verankerungselement zu
bilden.
-
25 ist
eine Ansicht einer alternativen Position für den zweiten Teil relativ
zum ersten Teil des in der 24 gezeigten
Verankerungselements.
-
26 ist
eine Ansicht im Schnitt eines ersten Teils und der Seitenansicht
eines zweiten Teils, die ein weiteres Verankerungselement bilden,
das die Erfindung verkörpert.
-
27 ist
eine Ansicht im Schnitt eines ersten Teils und der Seitenansicht
eines zweiten Teils, die ein weiteres Verankerungselement bilden,
das die Erfindung verkörpert.
-
28 ist
eine Ansicht im Schnitt eines ersten Teils eines weiteren Verankerungselements,
das die Erfindung verkörpert.
-
29 ist
eine Seitenansicht eines zweiten Teils des Verankerungselements.
-
30 ist
eine Ansicht des zweiten Teils in einer Seitenansicht, installiert
in dem ersten Teil, der im Schnitt dargestellt ist, um das komplette
Verankerungselement zu bilden.
-
31 ist
eine Ansicht im Schnitt eines weiteren Verankerungselements, das
die Erfindung verkörpert.
-
32 ist
eine Ansicht im Schnitt eines weiteren Verankerungselements, das
die Erfindung verkörpert.
-
33 ist
eine Ansicht im Schnitt eines weiteren Verankerungselements, das
die Erfindung verkörpert,
im in den Knochen implantiertem Zustand.
-
34 ist
eine Seitenansicht eines weiteren Verankerungselements, das die
Erfindung verkörpert.
-
35 ist
eine Seitenansicht eines weiteren Verankerungselements, das die
Erfindung verkörpert.
-
36 ist
eine Ansicht im Schnitt durch ein weiteres Verankerungselement,
das die Erfindung verkörpert.
-
37 ist
eine Ansicht im Schnitt durch ein weiteres Verankerungselement,
das die Erfindung verkörpert.
-
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
-
1 zeigt
ein Verankerungselement 100 zur Verwendung im Knochen,
das die Erfindung verkörpert.
Das Verankerungselement kann aus irgendeinem biokompatiblen Material
hergestellt sein, das bekannt oder entdeckt ist, um die Osteointegration
zu begünstigen,
wie beispielsweise Titan oder einer Titanlegierung. Die Teile, die
mit dem Knochen in innigem Kontakt stehen, können verschiedene Oberflächeneigenschaften
zeigen. Diese Teile können
mit Titanplasma besprüht,
mit Hydroxyapatit beschichtet (HA-beschichtet), oberflächenbearbeitet, sandgestrahlt
oder durch Säure
geätzt
sein, um die Osteointegration zu fördern.
-
Der
Zweckmäßigkeit
der Beschreibung halber wird das Verankerungselement 100 mit
Bezug auf ein distales Ende und ein proximales Ende beschrieben.
Das distale Ende ist in der 1 als das Ende
unten rechts gezeigt und ist dasjenige Ende, welches in größter Tiefe
im Knochen implantiert ist. Das proximale Ende ist das Ende oben
rechts und ist das Ende, das freiliegt, wenn das Verankerungselement 100 im
Knochen implantiert ist.
-
Das
Verankerungselement 100 hat eine erste Fläche, die
eine im Allgemeinen zylindrische Außenfläche des Verankerungselements
ist. Der Begriff "allgemein
zylindrisch" wird
dazu verwendet, eine Oberfläche
zu beschreiben, die im Wesentlichen rotationssymmetrisch um eine
Achse ist, die sich vom distalen Ende zum proximalen Ende erstreckt.
Die erste Fläche
kann ein Schraubengewinde 112 aufweisen. Anzugeben ist,
dass das Schraubengewinde nicht im strengen Sinn rotationssymmetrisch
ist. Ein Schraubengewinde oder ähnliches
Merkmal soll in dem Begriff "im
Wesentlichen rotationssymmetrisch" enthalten sein. Die Außenfläche des
Verankerungselements 100 kann Merkmale, wie beispielsweise
das vorstehend genannte Schraubengewinde, und andere Merkmale, wie
beispielsweise Schultern 102, zulaufende Teile 110 und
dergleichen aufweisen, die alle im Begriff "allgemein zylindrisch" enthalten sein sollen.
-
Wenigstens
ein Teil der ersten Oberfläche des
Verankerungselements 100 kann ein erstes Außengewinde 112 mit
einer Ganghöhe
aufweisen. Das Gewinde 112 kann irgendeine der verschiedenen Formen
aufweisen, die für
das effektive Implantieren des Verankerungselements im Knochen bekannt oder
entdeckt worden sind. Das Gewinde 112 kann selbstschneidende
(gewindeschneidende) Merkmale oder sonstige Merkmale aufweisen,
die zum Implantieren des Verankerungselements im Knochen helfen oder
die Osteointegration fördern.
-
Die
erste Oberfläche
kann einen abgestumpften ersten konischen Teil 110 in der
Nähe des distalen
Endes des Verankerungselements 100 aufweisen, dergestalt,
dass ein kleinerer Umfang des ersten konischen Teils in der Nähe des distalen
Endes liegt. Der erste konische Teil 110 kann die Platzierung
des Verankerungselements 100 in einem Loch erleichtern,
das im Knochen vorbereitet worden ist, um das Verankerungselement
aufzunehmen. Der erste konische Teil 110 kann ein etwas
kleineres, führendes
distales Ende bereitstellen, das es ermöglicht, dass das Verankerungselement 100 anfänglich in
den Knochen mit einer minimalen Kraft eingreift und das Verankerungselement
im Loch, das in dem Knochen vorbereitet worden ist, ausrichtet.
-
Der
erste konische Teil 110 kann ohne Gewinde sein oder kann
teilweise oder vollständig
das erste Außengewinde 112 schneiden.
In einer Ausführungsform
kann der erste konische Teil 110 am distalen Ende des Verankerungselements 100 den
kleinsten Durchmesser haben, der annähernd der Kerndurchmesser des
ersten Außengewindes
ist. Der erste konische Teil 110 kann sich zum proximalen
Ende hin graduell vergrößern, wodurch
eine graduell größer werdende
Gewindetiefe geschaffen wird.
-
Das
Verankerungselement 100 kann eine Anlagerungsfläche aufweisen,
die in Richtung auf das proximale Ende der ersten Fläche angeordnet ist.
Die Anlagerungsfläche
kann irgendeine der bekannten oder entdeckten Formen aufweisen,
die eine Befestigung an dem Verankerungselement erlaubt.
-
Die 1 bis 3 zeigen
eine Anlagerungsfläche,
die so vorgesehen sein kann, dass sie eine Zahnprothese aufnimmt.
Die dargestellte Anlagerungsfläche
hat eine Außensechseckfläche 104, die
eine Schlüsselfläche bereitstellt,
um das Verankerungselement 100 einzusetzen. Die dargestellte Anlagerungsfläche hat
ferner eine Lokalisierungsaussparung 106 und ein Verankerungsinnengewinde 108 zur
Aufnahme von Vorrichtungen, die mit dem Verankerungselement durch
eine Schraube gekoppelt werden.
-
Das
Verankerungselement 100 hat eine ringförmige zweite Fläche 120,
die in Richtung auf das distale Ende der ersten Fläche angeordnet
ist und die an die erste Fläche
entlang eines Außenumfangs 122 der
zweiten Fläche
anschließt.
Die zweite Fläche 120 kann
mit dem Boden des Lochs, welches im Knochen vorbereitet worden ist,
in Eingriff gelangen und dadurch signifikant zur Stabilität des eingesetzten
Verankerungselements 100 beitragen. Die zweite Fläche 120 kann
im Wesentlichen flach sein oder kann eine abgerundete oder andere
Form haben, die gewählt ist,
um wirksam mit dem Boden des Lochs zusammenzuwirken, das in dem
Knochen vorbereitet worden ist, um eine anfängliche Stabilität bereitzustellen.
-
Wie
in der Draufsicht auf das distale Ende zu ersehen ist, hat das Verankerungselement 100 eine dritte
Fläche 140 konzentrisch
zur ersten Fläche
und entlang eines Innenumfangs 124 der zweiten Fläche an die
zweite Fläche 120 anschließend. Wenigstens ein
Teil der dritten Fläche 140 hat
ein Innengewinde mit der Ganghöhe
des ersten Außengewindes,
so dass beide Ge winde das Verankerungselement 100 mit der
gleichen Geschwindigkeit vorrücken,
wenn dieses zum Einsetzen des Verankerungselements in den Knochen
gedreht wird. Das Innengewinde kann irgendeine der vielfältigen Formen
aufweisen, die für das
effektive Einsetzen des Verankerungselements in den Knochen bekannt
oder entdeckt worden sind. Das Innengewinde kann selbstschneidende
(gewindeschneidende) Merkmale oder andere Merkmale aufweisen, die
zu dem Einsetzen des Verankerungselements in den Knochen beitragen
oder die die Osteointegration fördern.
Zu bedenken ist, dass das Loch in dem Knochen, welches zur Aufnahme
des Verankerungselements 100 vorbereitet worden ist, restlichen
Knochen an Ort und Stelle belässt,
so dass die dritte Fläche 140 wenigstens
teilweise mit dem Knochen in Eingriff gelangt, um eine zusätzliche
Anfangsstabilität
und eine zusätzlich
Oberfläche
für die Osteointegration
bereitzustellen.
-
Die
dritte Oberfläche 140 kann
einen abgestumpften zweiten konischen Teil in der Nähe des distalen
Endes aufweisen, dergestalt, dass ein größerer Umfang des zweiten konischen
Teils in der Nähe
des distalen Endes liegt. Der zweite konische Teil kann die Platzierung
des Verankerungselements 100 in dem Teil des Lochs erleichtern,
welcher den restlichen Knochen enthält. Der zweite konische Teil kann
den restlichen Knochen zusammenpressen, wenn das Verankerungselement 100 eingesetzt
wird, um die Anfangsstabilität
weiter zu erhöhen.
-
Der
zweite konische Teil kann ohne Gewinde sein oder kann teilweise
oder vollständig
das erste Innengewinde schneiden. In einer Ausführungsform kann der zweite
konische Teil einen größten Durchmesser
am distalen Ende des Verankerungselements 100 aufweisen,
der annähernd
der Kerndurchmesser des ersten Innengewindes ist. Der zweite konische
Teil kann sich in Richtung auf das proximale Ende hin graduell vergrößern, um
dadurch eine zunehmende Gewindetiefe zu schaffen.
-
Das
Verankerungselement 100 hat eine vierte Fläche 130,
die zwischen dem distalen Ende und dem proximalen Ende angeordnet
ist und an die dritte Fläche 140 entlang
dem Außenumfang
der vierten Fläche 132 anschließt. Es ist
zu bedenken, dass das Loch in dem Knochen, welches für die Aufnahme
des Verankerungselements 100 vorbereitet worden ist, an
dem restlichen Knochen eine obere Fläche stehen lässt, so
dass die vierte Fläche 130 mit der
oberen Fläche
in Eingriff gelangt, um eine zusätzliche
anfängliche
Stabilität
und eine zusätzliche
Fläche
für die
Osteointegration zu schaffen.
-
3 ist
eine Ansicht im Schnitt durch das Verankerungselement 100 entlang
eines Durchmessers wie durch die Schnittlinie 3-3 in 2 gezeigt. 3 kann
zur Visualisierung der Beziehungen zwischen den verschiedenen Flächen des
Verankerungselements 100 beitragen. 3 kann auch
zur Visualisierung einer möglichen
Interaktion der konischen Abschnitte mit den Gewinden am distalen Ende
beitragen.
-
Die 5 bis 8 zeigen
ein weiteres Verankerungselement 200, das die Erfindung
verkörpert. Diese
Ausführungsform
enthält
viele Merkmale, die ähnlich
wie bei dem Verankerungselement 100 sind, das in den 1 bis 4 dargestellt
ist. Ähnliche Merkmale
des Verankerungselements 200 haben Bezugsziffern erhalten,
die die Bezugsziffern, welche für
das Verankerungselement 100 verwendet worden sind, erhöht um 100
sind.
-
Bei
dieser Ausführungsform
hat das Verankerungselement 200 eine Anlagerungsfläche 204 in Form
einer abgestumpften quadratischen Pyramide. Die Anlagerungsfläche 204 kann
eine Schlüsselfläche schaffen.
Wenn das Verankerungselement dazu verwendet wird, eine Zahnprothese
zu halten, kann ein Prothesenzahn direkt an die Anlagerungsfläche 204,
beispielsweise mit Zement, gekoppelt werden.
-
7 zeigt
eine Schnittansicht des Verankerungselements 200 entlang
der Schnittlinie 7-7, wie sie in der Draufsicht auf das proximale
Ende der 6 gezeigt ist. Die erste Fläche kann
einen etwas größeren Durchmesser
als die dritte Fläche
haben. In der 7 ist zu ersehen, dass ein vergleichsweise dünner Querschnitt
dort vorhanden ist, wo der Gewindegrund des Außengewindes 212 mit
dem Innengewinde übereinstimmt.
Es kann von Vorteil sein, das Innengewinde so anzuordnen, dass der
Gewindegrund mit der Spitze des Außengewindes übereinstimmt,
um einen dünnen
Querschnitt zu verhindern.
-
Das
Verankerungselement 200 kann relativ kurz sein, so dass,
wenn die erste und/oder die dritte allgemein zylindrische Fläche einen
konischen Abschnitt enthalten, wobei der konische Abschnitt die gesamten
oder im Wesentlichen alle der ersten und/oder dritten Flächen einnimmt.
-
Die 9 bis 13 zeigen
ein weiteres Verankerungselement 300, das die Erfindung
verkörpert.
Diese Ausführungsform
enthält
viele Merkmale, die ähnlich
wie beim Verankerungselement 100, das in den 1 bis 4 dargestellt
ist, sind. Ähnliche Merkmale
des Verankerungselements 300 haben Bezugsziffern erhalten,
die die für
das Verankerungselement 100 verwendeten Bezugsziffern erhöht um 200
sind.
-
Die 10 und 22 zeigen
eine Anlagerungsfläche,
die dafür
vorgesehen sein kann, dass sie eine Zahnprothese aufnimmt. Die dargestellte
Anlagerungsfläche
hat eine gelappte Positionieraussparung 306 und ein innen
liegendes Verankerungsgewinde 308 für die Aufnahme einer Vorrichtung,
die an das Verankerungselement 300 mittels einer Schraube
gekoppelt wird. Die Lappen der Positionieraussparung 306 können die
Rotation einer gekoppelten Vorrichtung verhindern und können eine
Schlüsselfläche für das Einsetzen
des Verankerungselements 300 bereitstellen.
-
Bei
dieser Ausführungsform
des Verankerungselements ist die vierte Fläche 330 ringförmig. Das
Verankerungselement hat ferner eine fünfte Fläche 350 konzentrisch
zu der ersten Fläche
und sich entlang eines Innenumfangs 334 der vierten Fläche an die
vierte Fläche 330 anschließend. Eine
sechste Fläche 360 ist
in Richtung auf das distale Ende der ersten Fläche angeordnet und schließt sich
an die fünfte
Fläche 350 entlang
des Außenumfangs 362 der
sechsten Fläche
an.
-
Die
fünfte
Fläche 350 kann
ein zweites Außengewinde
auf der gesamten oder einem Teil der fünften Fläche aufweisen. Das zweite Außengewinde hat
die Ganghöhe
des ersten Außengewindes,
so dass alle Gewinde das Verankerungselement 300 mit derselben
Geschwindigkeit vorrücken,
wenn dieses gedreht wird, um das Verankerungselement in den Knochen
einzusetzen. Das zweite Außengewinde kann
von irgendeiner der verschiedenen Formen sein, die bekannt oder
dafür entdeckt
worden sind, dass sie für
das Einsetzen des Verankerungselements im Knochen effektiv sind.
Das zweite Außengewinde
kann selbstschneidende (gewindeschneidende) Merkmale oder andere
Merkmale aufweisen, die für
das Einsetzen des Verankerungselements in den Knochen hilfreich
sind oder die die Osteointegration fördern. Es wurde überlegt,
dass das Loch im Knochen, welches zur Aufnahme des Verankerungselements 300 vorbereitet
wird, ein zweites Loch in dem restlichen Knochen aufweisen kann,
dergestalt, dass die fünfte
Fläche 350 wenigstens
teilweise in den Knochen eingreift, um eine zusätzliche Anfangsstabilität und eine
zusätzliche
Fläche
für die
Osteointegration bereitzustellen.
-
Die
fünfte
Fläche 350 kann
einen abgestumpften dritten konischen Teil in der Nähe des distalen
Endes aufweisen, dergestalt, dass ein kleinerer Umfang des dritten
konischen Teils in der Nähe
des distalen Endes liegt. Der dritte konische Teil kann ohne Gewinde
sein oder kann teilweise oder vollständig das zweite Außengewinde
auf der fünften
Fläche 350 schneiden.
In einer Ausführungsform
kann der dritte konische Teil den kleinsten Durchmesser am distalen
Ende des Verankerungselements 300 haben, der annähernd der
Grunddurchmesser des zweiten Außengewindes
ist. Der dritte konische Teil kann in Richtung auf das proximale
Ende einen graduell größer werdenden
Durchmesser aufweisen, wodurch eine graduell größer werdende Gewindetiefe geschaffen
wird. Die zweiten und dritten konischen Abschnitte können dazu
dienen, dass sie den restlichen Knochen zwischen den dritten und
fünften
im Allgemeinen zylindrischen Flächen
zusammendrücken.
-
13 ist
eine Ansicht im Schnitt des Verankerungselements 300 wie
in den 9 bis 12 gezeigt, wobei der untere
Teil des Querschnitts entlang der Schnittlinie 13-13 wie in 12 gezeigt
erfolgt, so dass die fünfte
Fläche
nicht durch den Querschnitt geschnitten ist und die fünfte Fläche zu sehen ist.
Der Teil des Querschnitts zwischen der vierten Fläche 330 und
dem proximalen Ende ist entlang der Schnittlinie 11-11 wie in 10 gezeigt
erfolgt.
-
Die 14 und 15 zeigen
ein weiteres Verankerungselement 400, das die Erfindung
verkörpert.
Diese Ausführungsform
hat viele Merkmale, die ähnlich
wie bei dem in den 9 bis 13 dargestellten
Verankerungselement 300 sind. Ähnliche Merkmale des Verankerungselements 400 haben Bezugsziffern
erhalten, die Bezugsziffern, welche für das Verankerungselement 300 verwendet
worden sind, erhöht
um 100 sind.
-
In
dieser Ausführungsform
hat das Verankerungselement 400 der ersten Fläche eine
Schulterfläche 402 in
Form eines abgestumpften konischen Ab schnitts. Eine derartige konische
Schulter soll durch den Begriff "im
Allgemeinen zylindrisch" abgedeckt sein.
Das Verankerungselement 400 kann relativ kurz sein, so
dass ein inneres Verankerungsgewinde 408 sich in den Teil
des Verankerungselements 400 erstreckt, der durch die fünfte Fläche 450 definiert
ist.
-
Die 16 bis 20 zeigen
eine beispielhafte Verwendung eines Verankerungselements 500, das
die Erfindung verkörpert,
um eine Zahnprothese für
einen gezogenen Backenzahn zu schaffen.
-
16 zeigt
eine Schnittansicht durch eine Zahnalveole, die auf die Extraktion
eines Unterkieferbackenzahns mit zwei Wurzeln folgt. Der Schnitt
ist entlang einer Schnittlinie erfolgt, die mesiodistal ist (von
der Vorderseite zur Rückseite
des Kopfs verläuft).
Die Zahnalveole hat einen Zwischenwurzelknochen 510, der
die Wurzeln des extrahierten Backenzahns getrennt hat.
-
17 zeigt
eine Schnittansicht der Zahnalveole von oben nach unten in die Alveole
gesehen. Entlang der Schnittlinie 17A-17A in 16 ist
die Umrisslinie des zervikalen Wurzelhalses 512 gezeigt. Eine
Umrisslinie jeder der zwei Wurzeln 514, 516 ist entlang
der Schnittlinie 17B-17B in 16 gezeigt.
-
18 zeigt
eine Schnittansicht einer vorbereiteten Backenzahnalveole, die die
Zahnalveole der 16 ist, nachdem ein Loch vorbereitet
worden ist, um das Verankerungselement aufzunehmen. 19 ist
eine Schnittansicht von oben auf die vorbereitete Backenzahnalveole
an dem zervikalen Wurzelhals 512 entlang der Schnittlinie
19-19 in 18. Es ist zu ersehen, dass
das vorbereitete Loch 520 nicht den gesamten zervikalen
Wurzelhals 512 entfernen kann. Im Allgemeinen ist es wünschenswert,
einen großen Kontaktumfang
zwischen dem Verankerungselement 500 und dem zervikalen
Wurzelhals 512 zu schaffen, um eine gute Anfangsstabilität zu schaffen.
Es ist jedoch auch wünschenswert,
so viel Knochen als möglich
zu bewahren, wie dies mit der Vorbereitung eines Lochs vereinbar
ist, das eine gute Anfangsstabilität und eine gute Osteointegration
schafft. Insbesondere kann der Knochen eine relativ dünne und
harte kortikale Schicht aufweisen, die den weicheren inneren Kern
des spongiösen
Knochens umgibt. Es ist wün schenswert,
den kortikalen Knochen zu erhalten, der sehr viel mehr Anfangsstabilität als der
spongiöse Knochen
schafft.
-
Das
Verankerungselement 500 kann so bemessen sein, dass es
innerhalb wenigstens 1,5 mm aller Teile der Zahnalveole liegt, so
dass eine Osteointegration auftreten wird. Das Verankerungselement 500 kann
so bemessen sein, dass ungefähr
75% oder mehr des Umfangs an dem zervikalen Wurzelhals mit dem Verankerungselement
in direktem Kontakt stehen, um eine gute Anfangsstabilität bereitzustellen.
-
20 zeigt
eine Ansicht im Schnitt durch die Zahnalveole der 16,
nachdem ein Loch vorbereitet worden ist, um das Verankerungselement aufzunehmen. 20 ist
eine Schnittansicht von oben nach unten auf das vorbereitete Loch
an den Wurzeln 514, 516 entlang der Schnittlinie
20-20 in 18. Es ist zu ersehen, dass
das vorbereitete Loch 522 nicht die gesamte Zahnalveole,
welche die Wurzeln umgibt, entfernt. Es ist auch zu ersehen, dass
ein wesentlicher Teil des Zwischenwurzelknochens 510 als
Restknochen in der vorbereiteten Backenzahnalveole erhalten ist.
Der distale Teil des vorbereiteten Lochs 522 hat einen
Ringbereich 524 zur Aufnahme des Teils des Verankerungsimplantats zwischen
der ersten Fläche 501 und
der dritte Fläche 503.
Die zweite Fläche 502 des
Verankerungselements 500 kann an der Bodenfläche 524 der
Backenzahnalveole 522 anliegen, um die Anfangsstabilität des Verankerungselements
zu erhöhen.
-
Die
unteren Flächen 530, 532, 534 des
vorbereiteten Lochs sind ebenfalls signifikant. Es ist wünschenswert,
dass die unteren Flächen
einen signifikanten Teil in einer oder mehreren der zweiten Fläche 502,
der vierten Fläche 504 und
der sechsten Fläche 506 (falls
vorhanden) des Verankerungselements 500 tragen. Aus diesem
Grund kann das Loch mit unteren Flächen 530, 534 vorbereitet
sein, die unterhalb des untersten Punkts der Wurzeln liegen, falls dies
durch andere anatomische Strukturen, wie beispielsweise den Mandibularnerv 518 oder
die Kieferhöhle
möglich
ist. An dem proximalen Teil des restlichen Zwischenwurzelknochens 510 kann
eine ebene Fläche 532 vorbereitet
sein, um die vierte Fläche 504 zu
tragen. Die ebene Fläche 532 an
dem proximalen Teil des restlichen Zwischenwurzelknochens 510 kann
im Allgemeinen parallel zu der unteren Fläche 530 der vorbereiteten
Backenzahnalveole 500 sein.
-
Die
erste Fläche 501 des
Verankerungselements 500 ist so ausgebildet, dass sie mit
Gewinde in die Außenwand 522 der
Backenzahnalveole eingreifen kann. Die erste Fläche 501 kann einen
abgestumpften ersten konischen Teil in der Nähe der zweiten Fläche 502 so
aufweisen, dass ein kleinerer Umfang des ersten konischen Teils
neben der zweiten Fläche
liegt. Die konische Fläche
kann zu der Platzierung des Verankerungselements in der vorbereiteten Backenzahnalveole
behilflich sein. Die konische Fläche
kann den die Außenwand
der vorbereiteten Backenzahnalveole umgebenden Knochen insbesondere
des oberen Teils in der Nähe
des zervikalen Wurzelhalses zusammenpressen, was die Knochendichte
erhöhen
und das Verankerungselement abstützen
kann.
-
Die
dritte Fläche 503 des
Verankerungselements 500 ist so ausgebildet, dass sie an
einer ersten Fläche 511 des
Zwischenwurzelknochens 510 anliegt, welche im Allgemeinen
der Außenwand 522 der Backenzahnalveole
zugewandt ist. Die dritte Fläche 503 kann
eine abgestumpfte konische Form haben, so dass sie den Zwischenwurzelknochen
insbesondere im oberen Teil zusammenpresst, was die Knochendichte
und die Halterung des Verankerungselements 500 erhöhen kann.
Die dritte Fläche 503 kann Schraubgewinde,
die selbstschneidende Gewinde sein können, für einen Schraubeingriff in
die erste Fläche 511 des
Zwischenwurzelknochens 510 aufweisen.
-
Das
Verankerungselement 500 kann eine fünfte Fläche 505 aufweisen.
Die vorbereitete Backenzahnalveole kann daher ein zweites Loch 526 in dem
restlichen Zwischenwurzelknochen 510 aufweisen, um die
fünfte
Fläche 505 aufzunehmen.
Die fünfte
Fläche
kann an der Seitenwand des zweiten Lochs anliegen. Die fünfte Fläche 505 kann
eine abgestumpfte konische Form aufweisen, so dass sie den Zwischenwurzelknochen,
insbesondere im oberen Teil, zusammenpresst, was die Knochendichte und
die Halterung für
das Verankerungselement 500 erhöht. Die fünfte Fläche 505 kann Schraubengewinde,
die selbstschneidende Gewinde sein können, für den Gewindeeingriff in die
Seitenwand des zweiten Lochs 526 aufweisen.
-
Die 22 bis 25 zeigen
ein weiteres Verankerungselement 600, das die Erfindung
verkörpert.
Ein erster Teil 610 hat eine erste Fläche 601, eine zweite
Fläche 602,
eine dritte Fläche 603 und eine
vierte Fläche 604.
Ein zweiter Teil 620 hat eine fünfte Fläche 605 und eine sechste
Fläche 606.
Die fünfte
Fläche 605 ist
mit der vierten Fläche 604 durch Einschrauben
des zweiten Teils 620 in den ersten Teil 610 verbunden.
Die resultierende Baugruppe bildet ein Verankerungselement 600,
das ähnliche
Merkmale wie das in der 9 gezeigte Verankerungselement 300 hat.
Es ist möglich,
die Position der sechsten Fläche 606 relativ
zu der zweiten Fläche 602 einzustellen,
wie dies in den 24 und 25 gezeigt
ist.
-
Die 26 zeigt
ein weiteres Verankerungselement 700, das die Erfindung
verkörpert.
Ein zweiter Teil 720 ist in einen ersten Teil 710 eingeschraubt, um
ein Verankerungselement 700 zu bilden, das ähnliche
Merkmale wie das in der 14 gezeigte
Verankerungselement 400 hat. Der zweite Teil 720 kann so
geformt sein, dass er mit Presspassung in dem ersten Teil 710 so
eingeschraubt ist, dass das Verankerungselement 700 nach
dem Zusammenbau als ein einziges Teil dient.
-
27 zeigt
ein weiteres Verankerungselement 800, das die Erfindung
verkörpert.
Ein zweiter Teil 820 geht durch eine gewindelose Öffnung 814 in einem
ersten Teil 810 hindurch, um ein Verankerungselement 800 zu
bilden, das ähnliche
Merkmale wie das in der 14 gezeigte
Verankerungselement 400 hat. Der zweite Teil 820 kann
eine Kopffläche 822 aufweisen,
die an einer Schulterfläche 812 an
dem ersten Teil anliegt, wenn beide Teile in den Knochen implantiert
sind. Wenn beide Teile, die in einem Verankerungselement 800 zusammengebaut sind,
im Knochen implantiert werden, kann der zweite Teil 820 eingestellt
werden, um den distal gerichteten Druck des ersten Teils 810 gegen
den Knochen zu ändern.
-
Die 28 bis 30 zeigen
ein weiteres Verankerungselement 900, das die Erfindung
verkörpert.
Ein erster Teil 910 hat eine erste Fläche 901, eine zweite
Fläche 902 und
eine dritte Fläche 903. Die
dritte Fläche 903 erstreckt
sich vom distalen Ende zum proximalen Ende, bildet einen Durchgang, der
an wenigstens einem Teil der dritten Fläche ein Innengewinde aufweist.
Ein zweiter Teil 920 hat eine vierte Fläche 904, eine fünfte Fläche 905 und
eine sechste Fläche 906.
Der zweite Teil 920 hat ferner eine Verbindungsfläche 922,
die im Allgemeinen zylindrisch und konzentrisch zur fünften Fläche 905 ist. Wenigstens
ein Teil der Verbindungsfläche
kann ein Außengewinde
aufweisen, das zu wenigstens einem Teil der mit einem Gewinde versehenen dritten
Fläche 903 des
ersten Teils 910 zusammenpasst. Die dritte Fläche 903 wird
mit der vierten Fläche 904 durch
Schrauben des zweiten Teils 920 in den ersten Teil 910 verbunden.
Die resultierende Baugruppe bildet ein Verankerungselement 900,
das ähnliche Merkmale
wie das in der 9 gezeigte Verankerungselement 300 hat.
-
Die 31 zeigt
ein weiteres Verankerungselement 1000, das die Erfindung
verkörpert.
Diese Ausführungsform
hat eine erste Fläche 1001,
eine zweite Fläche 1002,
eine dritte Fläche 1003,
eine vierte Fläche 1004,
eine fünfte
Fläche 1005 und
eine sechste Fläche 1006,
die ähnlich
wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen angeordnet sind.
In dieser Ausführungsform
können
die zweite Fläche 1002,
die vierte Fläche 1004 und
die sechste Fläche 1006 gekrümmt sein.
Bei dieser Ausführungsform
kann nur die erste Fläche 1001 einen
Gewindeteil aufweisen. Die fünfte
Fläche 1005 kann
ein gerader Zylinder sein, so dass dieser Teil des Verankerungselements 1000 in
ein Führungsloch
passt, das dazu verwendet werden kann, um die Vorbereitung des Knochens
zur Aufnahme des Verankerungselements zu führen. Die zweite Fläche 1002 kann
einen konischen Teil aufweisen, um eine enge Passung auf dem restlichen
Knochen zu erzeugen.
-
32 zeigt
ein weiteres Verankerungselement 1100, das die Erfindung
verkörpert.
Diese Ausführungsform
hat eine erste Fläche 1101,
eine zweite Fläche 1102,
eine dritte Fläche 1103,
eine vierte Fläche 1104,
eine fünfte
Fläche 1105 und
eine sechste Fläche 1106,
die ähnlich
wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen angeordnet sind. Das
Verankerungselement 1100 dieser Ausführungsform ist im Allgemeinen ähnlich wie
das Verankerungselement 1000 der 31. Die
fünfte
Fläche 1105 und
die zweite Fläche 1102 können konische Teile
aufweisen, um eine enge Passung auf dem restlichen Knochen zu erzeugen.
-
33 zeigt
ein weiteres Verankerungselement 1200, das die Erfindung
verkörpert.
Die 33 ist eine Ansicht im Schnitt des Verankerungselements 1200,
das in den hinteren Teil eines Unterkiefers implantiert ist, und
zwar entlang der Schnittlinie in einer bukko-lingualen (Wange zu
Zunge) Richtung. Diese Ausführungsform
hat eine Anlagerungsfläche 1210,
die in einem Winkel zu einer Achse vom proximalen Ende zum distalen
Ende der ersten Fläche liegt.
Die Anlagerungsfläche 1210 kann
in dem Bereich in der Nähe
des proximalen Endes der ersten Fläche 1201 im Wesentlichen
eben sein. Wie in der 33 gezeigt, kann, wenn das Verankerungselement
in einem ausgeheilten Backenzahnextraktionsort implantiert ist,
die Resorption des Knochens bewirken, dass der Ort mit einer Fläche ausgehöhlt ist, die
an einer Seite 1220 höher
als die andere 1222 ist, im Allgemeinen an der bukkalen(Wangen-)Seite 1222 tiefer
ist. Es ist zu ersehen, dass die im Winkel liegende Anlagerungsfläche 1210 ermöglicht,
dass die erste Fläche 1201 mit
dem Knochen einen größeren Kontakt
hat, ohne dass ein Teil des Verankerungselements 1201 oberhalb
des Knochens freiliegend bleibt.
-
34 zeigt
ein weiteres Verankerungselement 1300, das eine Anlagerungsfläche 1310 aufweist,
die in einem Winkel zur Achse vom proximalen Ende bis zum distalen
Ende der ersten Fläche
verläuft.
-
35 zeigt
ein weiteres Verankerungselement 1400, das eine Anlagerungsfläche 1410 aufweist,
die in einem Winkel zur Achse vom proximalen Ende zum distalen Ende
der ersten Fläche
liegt. Bei dieser Ausführungsform
kann der Gewindeteil der ersten Fläche sich bis zur Anlagerungsfläche erstrecken,
was den Gewindeeingriff des Verankerungselements 1400 im
Knochen erhöhen
kann.
-
36 zeigt
ein weiteres Verankerungselement 1500, das die Erfindung
verkörpert.
Diese Ausführungsform
hat viele Merkmale, die ähnlich
wie bei dem Verankerungselement 200 sind, das in den 5 bis 8 dargestellt
ist. Ähnliche
Merkmale des Verankerungselements 1500 sind mit Bezugsziffern
bezeichnet, die gleich den Bezugsziffern, die für das Verankerungselement 200 verwendet
worden sind, erhöht
um 1300 sind. Das Verankerungselement 1500 hat eine vierte
Fläche 1530 zwischen
dem distalen Ende und dem proximalen Ende angeordnet und diese schließt an die
dritte Fläche 1540 an.
Die vierte Fläche 1530 hat
die Form eines abgestumpften Konus. Es ist überlegt worden, dass das Loch
in dem Knochen, welches für
die Aufnahme des Verankerungselements 1500 vorbereitet
worden ist, an dem restlichen Zwischenwurzelknochen eine obere Fläche so freilassen
kann, dass die vierte Fläche 1530 mit
der oberen Fläche
in Eingriff gelangen wird, um eine zusätzliche Anfangsstabilität und eine
zusätzliche
Fläche
für die
Osteointegration zu schaffen. Die konische Form der vierten Fläche kann
es ermöglichen,
dass der restliche Zwischenwurzelknochen selektiv zusam mengepresst
wird, was dadurch bestimmt wird, inwieweit das Verankerungselement 1500 in
die Backenzahnalveole vorgerückt
wird. Dies kann einen größeren Grad
der auferlegten Kompression ermöglichen,
wenn der restliche Zwischenwurzelknochen weich und spongiös ist.
-
37 zeigt
ein weiteres Verankerungselement 1600, das die Erfindung
verkörpert.
Diese Ausführungsform
hat viele Merkmale, die ähnlich
wie bei dem Verankerungselement 200 sind, das in den 5 bis 8 dargestellt
ist. Ähnliche
Merkmale des Verankerungselements 1600 sind mit Bezugsziffern
versehen, die gleich denen für
das Verankerungselement 200 verwendeten Bezugsziffern,
erhöht
um 1400 sind. Das Verankerungselement 1600 hat eine vierte
Fläche 1630,
die zwischen dem distalen Ende und dem proximalen Ende angeordnet
ist und an die dritte Fläche 1640 anschließt. Die
vierte Fläche 1630 hat
die Form einer konvex gekrümmten Fläche. Es
ist überlegt
worden, dass das Loch in dem Knochen, das für die Aufnahme des Verankerungselements 1600 vorbereitet
worden ist, eine obere Fläche
des restlichen Zwischenwurzelknochens so lassen kann, dass die vierte
Fläche 1630 mit
der oberen Fläche
in Eingriff gelangt, um eine zusätzliche
anfängliche
Stabilität
und eine zusätzliche
Fläche
für die
Osteointegration zu schaffen. Die konvexe Form der vierten Fläche kann
ermöglichen,
dass der restliche Zwischenwurzelknochen selektiv zusammengepresst
werden kann, bestimmt dadurch, inwieweit das Verankerungselement 1600 in
die Backenzahnalveole vorgerückt
wird. Dies kann einen größeren Grad
der beaufschlagten Kompression zulassen, wenn der restliche Zwischenwurzelknochen
weich und spongiös
ist.
-
Obwohl
gewisse exemplarische Ausführungsformen
in den begleitenden Zeichnungen beschrieben und gezeigt worden sind,
ist zu ersehen, dass diese Ausführungsformen
lediglich zur Illustration dienen und nicht zur Begrenzung der breiten
Erfindung dienen und dass diese Erfindung nicht auf die gezeigten
und beschriebenen spezifischen Konstruktionen und Anordnungen begrenzt
ist, da verschiedene andere Modifikationen für den Fachmann denkbar sind.
Es ist klar zu ersehen, dass für
eine Ausführungsform
zeigte oder beschriebene individuelle Merkmale mit individuellen
Merkmalen einer anderen gezeigten oder beschriebenen Ausführungsform kombiniert
werden können.