WO2008106988A1 - Implantat zum einschrauben in knochen - Google Patents

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WO2008106988A1
WO2008106988A1 PCT/EP2007/001812 EP2007001812W WO2008106988A1 WO 2008106988 A1 WO2008106988 A1 WO 2008106988A1 EP 2007001812 W EP2007001812 W EP 2007001812W WO 2008106988 A1 WO2008106988 A1 WO 2008106988A1
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Jürgen Siemonsmeier
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Tissuedent Gmbh & Co. Kg
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Definitions

  • the inventive alignment of the channel-shaped recesses 9 ensures that the implant 1 can not loosen in the unlocking, but is additionally fixed, and that the recesses 9 when screwing the implant 1 into the bone no Represent obstacles that could complicate the insertion of the implant 1.
  • the inventive alignment of the recesses 9 is further ensured that the openings 10 do not clog when screwing the implant 1 and thus can fulfill their purpose as access to the surrounding bone tissue.
  • an internal thread 11 is arranged as a fastening element 12 in the bore 4.
  • a conduit, an access tube, a screw, a mandrel and / or a plug may be attached to the fastener 12.
  • a screw or a screw mandrel can be screwed into the internal thread 11, so that the apical end 8 can either be closed or provided, for example, with an access line for introducing substances and / or cells into the periapical space.
  • the bore 4 has in the vicinity of the apical end 8 as an additional fastening element 12, a further internal thread 15 on which also a conduit, an access tube, a screw, a mandrel and / or a plug can be attached.
  • the shaft region 2 or the bore 4 can be subdivided into different compartments 16, 17, 18.
  • the individual compartments 16, 17, 18 are sealed against each other so that a targeted application to different levels of the surrounding tissue on the respective perforations 9 is made possible.

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Implantat (1) und/oder eine Knochenschraube mit mindestens einem Schaftbereich (2) und mindestens einem Gewindeabschnitt zum Einschrauben in eine knöcherne Struktur, wobei der Schaftbereich (2) und/oder der Gewindeabschnitt mindestens eine Ausnehmung (9) und/oder mindestens eine Erhebung aufweist/aufweisen. Erfindungsgemäß sind die Ausnehmungen (9) entgegengesetzt zur Einschraubrichtung in Richtung des distalen Endes (6) ausgerichtet. Die Längsachse der Ausnehmungen (9) ist dabei ungefähr parallel zur Gewindesteigung des hier nicht dargestellten Außengewindes angeordnet. Durch die erfindungsgemäße Ausrichtung der Ausnehmungen (9) ist gewährleistet, dass das Implantat (1) sich nicht in Ausdrehrichtung lockern kann, sondern zusätzlich fixiert wird, und dass sich beim Einschrauben kein Knochenmaterial in die Ausnehmungen (9) drückt.

Description

Implantat zum Einschrauben in Knochen
Hintergrund der Erfindung
Die Erfindung betrifft ein Implantat und/oder eine Knochenschraube mit mindestens einem Schaftbereich und mindestens einem Gewindeabschnitt zum Einschrauben in eine knöcherne Struktur, wobei der Schaftbereich und/oder der Gewindeabschnitt mindestens eine Ausnehmung und/oder mindestens eine Erhebung aufweist/aufweisen.
Implantate bzw. Knochenschrauben der eingangs genannten Art sind aus verschiedenen Bereichen der Chirurgie bzw. Kieferchirurgie bekannt und bestehen in der Regel aus einem Schaftbereich und einem an diesem angeformten oder befestigten Kopfbereich. Während der Schaftbereich mit seinem apikalen Ende in das Knochengewebe eingebracht wird und der Verankerung des Implantats im Knochen dient, wird am Kopfbereich beispielsweise eine Prothese oder ein Zahnkronenersatz befestigt. Der Schaftbereich besteht dabei häufig aus einem porösen Material oder einem an seiner Oberfläche perforierten, massiven Material, damit das Knochengewebe zur Verbesserung der Fixierung des Implantats in die Poren einwachsen kann. Der Kopfbereich weist an seinem distalen Ende häufig eine Öffnung oder ein Befestigungsmittel auf, in dem bzw. an dem die Prothese oder ein hierfür vorgesehener Adapter befestigt werden kann. In der distalen Öffnung des Kopfbereiches kann sich beispielsweise eine Innengewinde befinden, in das eine entsprechende Schraube eingeschraubt werden kann. In der täglichen dentalen oder orthopädischen Operationspraxis wird das Implantat als Verankerungsmodul im Knochen platziert, d. h. beispielsweise mittels eines selbstschneidenden Außengewindes eingeschraubt, und dann die enos- sale Integration abgewartet. Zur Verbesserung der Integration in das Knochengewebe wurden bereits die unterschiedlichsten Oberflächenstrukturen oder Materialstrukturen für den Schaftbereich untersucht. Bei der Verankerung der bekannten Implantate mit perforierter Oberfläche im Knochen besteht häufig das Problem, dass das Implantat zwar unmittelbar nach dem Einschrauben in den Knochen fest im selbigen sitzt, sich jedoch nach 4 bis 8 Wochen durch den Umbau des Knochengewebes, insbesondere in Ausdrehrichtung, wieder lockert. Diese Lockerung sollte aber unbedingt vermieden werden, da es eine wichtige Anforderung an moderne Implantate ist, dass diese möglichst schnell bzw. sofort wieder belastbar sind.
Stand der Technik
Aus der DE 33 15 329 C2 ist beispielsweise ein Zahnimplantat-Anker bekannt, der einen zylinderförmigen Schaftbereich mit einem Gewindeabschnitt und einem perforierten Abschnitt, die auch identisch sein können, aufweist. Der Gewindeabschnitt weist seinerseits ein selbstschneidendes Außengewinde zum Einschrauben des Implantats in das Knochengewebe auf, das dann zur dauerhaften Verankerung des Implantats durch die Perforationen hindurch wachsen kann. Dieses Implantat hat aber den Nachteil, dass die Perforationen praktisch senkrecht in die Wand des Schaftbereichs eingefräst sind, so dass die Ränder der Perforationen prominente Retentionen bilden, die ein Einschrauben des Implantats behindern. Darüber hinaus kann bei diesem Implantat eine Lockerung des Implantats in Ausdrehrichtung nicht verhindert werden.
Aus der US 6 939 135 B2 ist ein Zahnwurzelimplantat bekannt, das aus einem am distalen Ende des Implantats angeordneten Kopf und einem einstückig mit diesem verbundenen Schaft besteht. Der zylinderförmige Schaft weist ein Außengewinde zum Einschrauben in den Kieferknochen und darin vertikal verlaufende Reihen sich radial nach außen erstreckender Austrittsöffnungen auf. Diese Austrittsöffnungen stehen über einen zentral im Schaft verlaufenden Kanal mit einer Öffnung am distalen Ende des Schafts in Verbindung, so dass durch die Öffnung eingeleitete Wachstumsfaktoren über die Austrittsöffnungen in die das Implantat radial umgebende Knochenstruktur eingeleitet werden können. Auch dieses Implantat hat aber den Nachteil, dass die Austrittsöffnungen senkrecht zur Längsachse des Schafts angeordnet sind. Wird das bekannte Zahn- wurzelimplantat in den Knochen geschraubt, bilden die Austrittsöffnungen deutliche Retentionen, die das Einsetzen des Implantats erschweren. Darüber hinaus schiebt sich beim Einschrauben Zellmaterial in die Austrittsöffnungen, so dass diese verstopfen und somit ihre eigentliche Funktion als Zugang zum umliegenden Knochengewebe nicht mehr erfüllen können. Ferner kann auch bei diesem Implantat eine Lockerung des Implantats in Ausdrehrichtung nicht verhindert werden.
Aus der WO 2004/058091 A1 ist ferner ein Implantat bekannt, das in seinem Schaftbereich ein Außengewinde aufweist, dessen Gewindeflanken mit Furchen versehen sind, um ein Verwachsen mit dem Knochengewebe zu ermöglichen und somit einen den Halt des Implantats im Knochen zu verbessern. Allerdings weist auch dieses bekannte Implantat keine Mittel auf, die eine Lockerung des Implantats in Ausdrehrichtung verhindern könnten.
Zusammenfassung der Erfindung
Es ist daher Aufgabe der Erfindung ein Implantat und/oder eine Knochenschraube der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem bzw. der eine Lockerung des Implantats bzw. der Knochenschraube, insbesondere in Ausdrehrichtung, und die Einlagerung bzw. Konservierung von minderwertigem, den Einheilungsprozess behindernden Zellmaterial effektiv vermieden werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Implantat und/oder eine Knochenschraube der eingangs genannten Art gelöst, bei dem die Ausnehmung und/oder Erhebung entgegengesetzt zur Einschraubrichtung und zumindest annähernd parallel zur Gewindesteigung des Gewindeabschnitts ausgerichtet ist/sind. Durch die Ausrichtung der Ausnehmung und/oder Erhebung entlang der Gewindesteigung und entgegengesetzt zur Einschraubrichtung wird der Halt des Implantats bzw. der Knochenschraube im Knochen deutlich verbessert und insbesondere eine Lockerung in Ausdrehrichtung effektiv vermieden. Durch diese besondere Strukturierung der Oberfläche liegen ferner beim Einschrauben des Implantats bzw. der Knochenschraube in die knöcherne Struktur keine Retentionen vor, die das Einsetzen erschweren könnten. Die Ausrichtung der Ausnehmung und/oder Erhebung führt vielmehr entgegengesetzt zur Eindrehrichtung zu einem deutlichen Widerstand, so dass ein selbstständiges Herausdrehen bzw. Lockern des Implantats bzw. der Knochenschraube, beispielsweise durch eine passive Bewegung, verhindert und somit die Stabilität des Implantats bzw. der Knochenschraube im Knochen erhöht wird. Die erfindungsgemäße Lösung hat ferner den Vorteil, dass sich beim Einschrauben des Implantats bzw. der Knochenschraube kein Knochenmaterial in die Ausnehmung schieben kann, so dass minderwertiges, den Einheilungsprozess behinderndes Zellmaterial erst gar nicht eingelagert bzw. konserviert wird. Hierdurch wird ferner für den Fall, dass die Ausnehmung als Öffnung ausgebildet ist und als Zugang zum umliegenden Gewebe dienen soll, ein Verstopfen des Zugangs vermieden und folglich das Freibleiben desselben gewährleistet.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Ausnehmung derart ausgerichtet ist, dass die Oberfläche der Ausnehmung an der der Einschraubrichtung zugewandten Seite mit der Implantatoberfläche einen Winkel von mindestens ca. 90° bildet. Durch diese Maßnahme entsteht einerseits in Ausdrehrichtung eine scharfkantige Struktur, die einer Lockerung des Implantats in Ausdrehrichtung einen deutlichen Widerstand entgegensetzt, und andererseits eine Hinterschneidung bildet, in die Zellmaterial einwachsen kann und die somit durch Verdichtung des Knochengewebes in diesem Bereich eine zusätzliche Fixierung des Implantats im Knochen gewährleistet.
In weiterer besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Ausnehmung derart ausgerichtet ist, dass die Oberfläche der Ausnehmung an der von der Einschraubrichtung abgewandten Seite mit der Implantatoberfläche einen Winkel kleiner als ca. 90° bildet. Durch diese Maßnahme wird vermieden, dass beim Einschrauben des Implantats Retentionen vorliegen, die ein Einsetzten des Implantats in der Knochen erschweren könnten. Dieser Effekt kann dadurch verstärkt werden, dass die Oberfläche der Ausnehmung an der von der Einschraubrichtung abgewandten Seite abgeflacht, konvex gewölbt und/oder am Übergang zur Implantatoberfläche abgerundet ausgebildet ist. In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die Erhebung derart ausgerichtet ist, dass die Oberfläche der Erhebung an der von der Einschraubrichtung abgewandten Seite mit der Implantatoberfläche einen Winkel kleiner als ca. 90° bildet. Hierdurch wird einerseits die Implantatoberfläche in Ausdrehrichtung derart aufgeraut, dass eine Lockerung des Implantats in Ausdrehrichtung verhindert werden kann, und andererseits entsteht zwischen der Erhebung und der Implantatoberfläche eine Hinterschneidung, in die Zellmaterial einwachsen kann und die somit durch Verdichtung des Knochengewebes in diesem Bereich eine zusätzliche Fixierung des Implantats im Knochen gewährleistet. Durch auf der Implantatoberfläche angeordnete Erhebungen wird zudem die die Oberfläche, die mit dem Knochengewebe in Kontakt steht, deutlich vergrößert, so dass die Fixierung des Implantats im Knochen zusätzlich verbessert wird.
In weiterer besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die Erhebung derart ausgerichtet ist, dass die Oberfläche der Erhebung an der der Einschraubrichtung zugewandten Seite mit der Implantatoberfläche einen Winkel von mindestens ca. 90° bildet. Durch diese Maßnahme wird vermieden, dass beim Einschrauben des Implantats bzw. der Knochenschraube Retentionen vorliegen, die ein Einsetzten des Implantats in den Knochen erschweren könnten. Dieser Effekt kann dadurch noch verstärkt werden, dass die Erhebung an der der Einschraubrichtung zugewandten Seite abgerundet und/oder konvex gewölbt ausgebildet ist. Hierdurch sind keine Ecken oder Kanten vorhanden, die beim Einsetzen des Implantats ein Hindernis darstellen könnten.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass mehrere Ausnehmungen und/oder Erhebungen über den Umfang des Schaftbereichs, vorzugsweise gleichmäßig, verteilt sind. Je mehr Ausnehmungen vorgesehen sind, umso effektiver kann eine Lockerung des Implantats verhindert werden, solange die Stabilität des Implantats hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Sind darüber hinaus eine Vielzahl von Erhebungen vorgesehen, kann die Oberfläche des Implantats, die mit dem Knochengewebe in Kontakt steht, deutlich vergrößert werden, so dass die Fixierung des Implantats im Knochen insgesamt verbessert wird.
Die Ausnehmung kann beispielsweise eine Perforation, ein Schlitz, ein Kanal, eine Mulde oder Ähnliches sein. Die Erhebung kann beispielsweise nasenför- mig, zackenförmig und/oder rippenförmig ausgebildet sein.
Der Schaftbereich kann zumindest teilweise zylinderförmig ausgebildet sein. Wenn der Schaftbereich zusätzlich oder alternativ stufenförmig ausgebildet ist, kann dieser leichter in das Knochengewebe eingebracht werden.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Gewindeabschnitt ein selbstschneidendes Außengewinde umfasst, so dass das erfindungsgemäße Implantat bzw. die erfindungsgemäße Knochenschraube in vorteilhafter Weise ohne vorhergehende Maßnahmen in den Knochen eingeschraubt werden kann.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die Ausnehmung und/oder die Erhebung in eine Öffnung mündet/münden. Diese Öffnung kann in weiterer Ausgestaltung mit einer innerhalb des Schaftbereichs verlaufenden Bohrung verbunden sein. Diese Bohrung kann beispielsweise ein durchgehender Kanal sein, der eine Eingangsöffnung am distalen Ende des Implantats mit einer an dessen apikalen Ende angeordneten Auslassöffnung verbindet. Das erfindungsgemäße Implantat ermöglicht dann über die apikal angeordnete Auslassöffnung die gezielte Applikation von Substanzen bzw. das Einbringen von Material in den periapikalen bzw. peri-paraimplantären Bereich nach Implantation des Implantates, um beispielsweise einen aufwändigen externen oder internen Sinuslift durch post-implantär mögliche Geweberegenerationssteuerung zu vermeiden. Das erfindungsgemäße Implantat ermöglicht also beispielsweise die Applikation von diversen Mitteln, Medikamenten, Zellen oder Substanzen über die Leitung bzw. den Schaftbereich direkt intraoperationem und/oder anschließend über einen längeren Zeitraum in einer oder mehreren weiteren Sitzungen als induktive und/oder adjuvante und/oder therapeutische Maßnahme. Die Applikation jeglicher Substanzen, Medikamente und/oder Zellen in den periapikalen oder auch paraimplantären Bereich wird somit ermöglicht, wobei das Implantat selbst in seiner Eigenschaft „als Träger oder Anker alten Standards" bestehen bleibt. D. h., eine postimplantäre Förderbehandlung des umgebenden Gewebes, vor allem an der Spitze des Implantats, durch Medikamentenapplikation, beispielsweise von Antibiotika oder Wachstumsfatoren, bleibt weiterhin möglich. Eine Komplikationsbehandlung im ansonsten bisher unzugänglichen Bereich ist somit bei Verwendung des erfindungsgemäßen Implantats auch jahrelang post implantationem noch möglich. Ein besonderer Vorteil der Erfindung liegt auch darin, dass eine post- oder periimplantäre Ge- websregeneration mittels einer Applikation von Stammzellen jeglicher Art in den periapikalen Bereich ermöglicht wird. Dadurch, dass sowohl die Ausnehmung als auch die Erhebung über die Öffnung mit der Bohrung des Schaftbereichs verbunden sein können, ergibt sich die Möglichkeit der Applikation von Substanzen, Zellen oder sonstigem Material durch die distale Eingangsöffnung direkt in unterschiedliche Niveaubereiche des Knochenlagers, d. h. jegliches Knochengewebe und beispielsweise Alveolarkamm, Sinus, Zystenlumen, oste- omyelitsche Zone oder Frakturspalt, über den gesamten oder einen Teilbereich des Implantats oder auch darüber hinaus. Ein besonderer Vorteil der Erfindung liegt bei dieser Ausführungsform darin, dass durch die Ausrichtung der Ausnehmungen entgegengesetzt zur Einschraubrichtung und zumindest annähernd parallel zur Gewindesteigung des Gewindeabschnitts verhindert wird, dass sich beim Einschrauben des Implantats Knochenmaterial in die Ausnehmungen schiebt und die Öffnungen verstopft werden. Durch die erfindungsgemäße Ausrichtung der Ausnehmungen bleiben die Öffnungen beim Einschrauben in den Knochen frei und somit das umliegende Gewebe zugänglich, so dass eine postimplantäre Behandlung möglich bleibt.
Der Schaftbereich kann am apikalen Ende in der Bohrung mindestens ein Befestigungselement aufweisen. An dem Befestigungselement kann beispielsweise eine Zugangsröhre, eine Schraube oder ein Stopfen anbringbar sein. Das Befestigungselement kann ein Innengewinde oder ein Teil einer Steck- oder Rastverbindung sein. Ist ein Zugang, der beispielsweise eine Kanüle oder ein Schlauch sein kann, oder eine Zugangsröhre an dem Befestigungselement befestigt, so ist das sichere und gezielte Einleiten oder Einbringen von Substanzen, Zellen oder sonstigem Material durch die Auslassöffnung in den periapikalen Bereich in vorteilhafter Weise möglich. Mittels einer in dem Befestigungselement angebrachten Schraube oder eines entsprechenden Stopfens kann die Auslassöffnung verschlossen werden und somit zwischen den einzelnen Behandlungen ein Eindringen von Fremdkörpern oder Mikroorganismen in den periapikalen Operationsbereich verhindert werden.
Der Schaftbereich kann ferner an seinem distalen Ende in der Bohrung mindestens ein Befestigungsmittel und/oder ein Innengewinde aufweisen. An dem Befestigungsmittel kann beispielsweise eine Zugangsröhre, eine Schraube oder ein Stopfen anbringbar sein. Das Befestigungsmittel kann beispielsweise ein Teil einer Steck- oder Rastverbindung sein. Ist ein Zugang, der beispielsweise eine Kanüle oder ein Schlauch sein kann, oder eine Zugangsröhre an dem Befestigungsmittel befestigt, so ist das sichere und gezielte Einleiten oder Einbringen von Substanzen, Zellen oder sonstigem Material durch die distale Eingangsöffnung in die Bohrung in vorteilhafter weise möglich. Mittels einer in dem Befestigungsmittel angebrachten Schraube oder eines entsprechenden Stopfens kann die Eingangsöffnung verschlossen werden und somit zwischen den einzelnen Behandlungen ein Eindringen von Fremdkörpern oder Mikroorganismen in die Leitung und ggfs. den Operationsbereich verhindert werden. In einer besonderen Ausführungsform kann bei einem dentalen Implantat in das Innengewinde am distalen Ende der Leitung ein Zahnersatz oder ein Adapter zum Anbringen eines Zahnersatzes einschraubbar sein.
Die Erfindung wird im Weiteren anhand der Figuren beispielhaft näher erläutert.
Kurze Beschreibung der Abbildungen
Es zeigt Figur 1 eine schematische Darstellung eines Längsschnitts durch eine
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats und
Figur 2 eine schematische Darstellung eines Querschnitts durch eine weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Implantats.
Beschreibung verschiedener beispielhafter Ausführungsformen der Erfindung
Figur 1 zeigt beispielhaft eine schematische Darstellung eines Längsschnitts durch ein erfindungsgemäßes Implantat 1 , das im Wesentlichen aus einem zylinderförmigen Schaftbereich 2 besteht. Der Schaftbereich 2 wird von einem hohlen, stufenförmig ausgebildeten Zylinder 3 gebildet, der in seinem Innenraum eine durchgehende Bohrung 4 aufweist. Die Bohrung 4 erstreckt sich von einer Eingangsöffnung 5 am distalen Ende 6 bis zu einer Auslassöffnung 7 am apikalen Ende 8 des Schaftbereichs 2. Der Zylinder 3 kann an seiner Außenfläche vollständig oder teilweise mit einem hier nicht dargestellten Außengewinde zum Einschrauben in eine knöcherne Struktur versehen sein.
Über den Umfang des Schaftbereichs 2 sind Ausnehmungen 9, 19 verteilt, die unter anderem zur Verankerung des Implantats 1 im Knochengewebe beitragen, da das Gewebe in diese Bereiche einwachsen kann, wodurch die Verbindung des Implantats 1 mit dem umliegenden Knochen intensiviert wird. Die Ausnehmungen 9 sind kanalförmig ausgebildet und stehen jeweils über eine Öffnung 10 mit der Bohrung 4 in Verbindung. Die kanalförmigen Ausnehmungen 9 sind entgegengesetzt zur Einschraubrichtung in Richtung des distalen Endes 6 ausgerichtet, d. h. die Ausnehmungen 9 sind nicht wie üblich waagerecht in die Zylinderwand gefräst, sondern schräg vom distalen Ende 6 in Richtung des apikalen Endes 8. Die Längsachse der kanalförmigen Ausnehmungen 9 ist dabei ungefähr parallel zur Gewindesteigung des hier nicht dargestellten Außengewindes angeordnet. Durch die erfindungsgemäße Ausrichtung der kanalförmigen Ausnehmungen 9 ist gewährleistet, dass das Implantat 1 sich nicht in Ausdrehrichtung lockern kann, sondern zusätzlich fixiert wird, und dass die Ausnehmungen 9 beim Einschrauben des Implantats 1 in den Knochen keine Hindernisse darstellen, die das Einsetzen des Implantats 1 erschweren könnten. Insbesondere wird bei dieser Ausführungsform vermieden, dass sich beim Einschrauben Knochenmaterial in die kanalförmigen Ausnehmungen 9 drückt und sich das Implantat dadurch praktisch festsetzt. Durch die erfindungsgemäße Ausrichtung der Ausnehmungen 9 wird ferner gewährleistet, dass sich die Öffnungen 10 beim Einschrauben des Implantats 1 nicht zusetzten und somit ihren Zweck als Zugang zum umliegenden Knochengewebe erfüllen können.
Die am apikalen Ende 8 angeordneten Ausnehmungen 19 sind jeweils in Form einer Mulde ausgebildet, wobei auch diese Mulden entgegengesetzt zur Einschraubrichtung in Richtung des distalen Endes 6 und zumindest annähernd parallel zur Gewindesteigung des hier nicht dargestellten Außengewindes ausgerichtet sind. Durch die flache Ausbildung der muldenartigen Ausnehmungen 19 zum distalen Ende 6 hin, wird vermieden, dass sich in diesem Bereich beim Einschrauben des Implantats 1 in das Knochengewebe Retentionen bilden, die das Einsetzen des Implantats 1 erschweren würden. Insbesondere stellen hier die Randbereiche auf der distalen Seite keine scharfen Übergänge dar, die zu einem „Verhaken" mit dem Knochen führen könnten. Durch die Hinterschnei- dungen am apikalen Ende 8 der muldenförmigen Ausnehmungen 19 entstehen dagegen in den apikalen Randbereichen der Ausnehmungen 19 scharfe Kanten, die ein Lockern des Implantats 1 verhindern, wobei durch das Einwachsen von Knochengewebe in die Hinterschneidungen eine zusätzliche Fixierung des Implantats 1 erfolgt.
Am apikalen Ende 8 des Schaftbereichs 2, das die Spitze des Implantats 1 bildet, ist in der Bohrung 4 ein Innengewinde 11 als Befestigungselement 12 angeordnet. An dem Befestigungselement 12 können beispielsweise eine Leitung, eine Zugangsröhre, eine Schraube, ein Spanndorn (Mandrin) und/oder ein Stopfen angebracht werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel kann in das Innengewinde 11 eine Schraube oder ein Schraubenmandrin eingeschraubt werden, so dass das apikale Ende 8 entweder verschlossen oder beispielsweise mit einer Zugangsleitung zum Einleiten von Substanzen und/oder Zellen in den periapikalen Raum versehen werden kann. Der Innenkonus des distalen Endes 6 des Schaftbereichs 2 ist ebenfalls mit einem Innengewinde 13 als Befestigungsmittel 14 versehen, so dass die Eingangsöffnung 5 mit einer Schraube verschlossen werden kann, damit beispielsweise beim Einheilen des Implantats 1 in das Knochengewebe kein unerwünschtes Fremdmaterial oder Keime in das Operationsgebiet gelangen können. Während des Einheilens in den Knochen kann an dem Befestigungsmittel 14 eine Distanz- oder Heilungshülse angebracht sein, um das Anbringen einer Prothese nach vollständiger Heilung des umgebenden Gewebes zu erleichtern. Wenn das Implantat 1 in den Knochen eingeheilt bzw. mit diesem verwachsen ist, kann in das Innengewinde 13 beispielsweise eine Distanzhülse, eine Prothese, ein Zahnersatz oder ein entsprechender Adapter eingeschraubt werden. Das Implantat 1 dient dann als Anker für die Prothese oder den Zahnersatz im Knochen. Dabei bleibt das umgebende Knochengewebe auch postimplantationem über die Eingangsöffnung 5 (nach Entfernen der Prothese, des Zahnersatzes oder des Adapters), die kanalförmi- gen Ausnehmungen 9 und vor allem die Auslassöffnung 7 für die Applikation von therapeutischen Substanzen zugänglich. An das Befestigungsmittel 14 kann ferner auch ein Schlauch oder eine Kanüle oder Ähnliches angeschlossen werden, um das Einleiten von Material in die Bohrung 4 zu erleichtern.
Die Bohrung 4 weist in der Nähe des apikalen Endes 8 als zusätzliches Befestigungselement 12 ein weiteres Innengewinde 15 auf, an dem ebenfalls eine Leitung, eine Zugangsröhre, eine Schraube, ein Spanndorn (Mandrin) und/oder ein Stopfen angebracht werden kann. Mit Hilfe des Befestigungselements 12 kann der Schaftbereich 2 bzw. die Bohrung 4 in unterschiedliche Kompartimente 16, 17, 18 unterteilt werden. Durch das wahlweise Verschließen der Bohrung 4 mittels des Anbringens einer Schraube oder eines Stopfens an einem oder mehreren Befestigungselement(en) 12 können die einzelnen Kompartimente 16, 17, 18 derart gegeneinander abgedichtet werden, dass eine gezielte Applikation in unterschiedliche Ebenen des umgebenden Gewebes über die jeweiligen Perforationen 9 ermöglicht wird. Wird beispielsweise das Kompartiment 17 mittels einer in das Innengewinde 15 eingeschraubten Schraube verschlossen und in das Innengewinde 13 ein Mandrin mit einer Zugangsleitung eingeschraubt, so können therapeutische Substanzen und/oder Zellen gezielt über die kanalförmi- gen Ausnehmungen 9 des Kompartiments 18 in die entsprechende Ebene des umliegenden Gewebes eingeleitet werden.
Selbstverständlich können im Schaftbereich 2 auch noch weitere Befestigungselemente und Ausnehmungen angeordnet sein. Das erfindungsgemäße Implantat 1 ist also aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten sehr flexibel einsetzbar und kann an unterschiedliche Anforderungen bzw. Anwendungen im (kiefer-) chirurgischen und orthopädischen Bereich angepasst werden. Durch die erfindungsgemäße Ausrichtung der Ausnehmungen 9, 19 wird das Implantat 1 zuverlässig im Knochen fixiert, so dass eine Lockerung des Implantats 1 auch bei sofortiger Belastung unmittelbar nach dem Einsetzen verhindert werden kann. Eine zusätzliche Fixierung im Knochengewebe kann ferner durch eine in erfindungsgemäßer Weise ausgebildete Oberflächenstruktur erzielt werden. Ein Teil der oder die gesamte Oberfläche des Implantats kann dabei mit Erhebungen oder ähnlichen Strukturelementen versehen sein, durch welche die Oberfläche des Implantats zum verbesserten Verwachsen mit dem Knochengewebe deutlich vergrößert wird. Durch die erfindungsgemäße Ausrichtung der Erhebungen oder ähnlichen Strukturelemente entgegengesetzt zur Einschraubrichtung und zumindest annähernd parallel zur Gewindesteigung kann dabei eine Lockerung des Implantats in Ausdrehrichtung verhindert werden, so dass das Implantat sehr fest im Knochen fixiert ist und extrem früh belastet werden kann. Diese Ausführungsform und die erfindungsgemäße Ausrichtung der Ausnehmungen und Erhebungen werden im Folgenden anhand von Figur 2 näher erläutert.
Figur 2 zeigt beispielhaft eine schematische Darstellung eines Querschnitts durch den Schaftbereich 21 einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implantats 20, das in dieser Abbildung ebenfalls ohne das zum Einschrauben in den Knochen vorgesehene Außengewinde dargestellt ist. Bei dem Schaftbereich 21 handelt es sich um einen massiven Zylinder, der einen hier nicht dargestellten Gewindeabschnitt in Form eines selbstschneidenden Außengewindes aufweist. Der Gewindeabschnitt dient dem Einschrauben des Implantats 20 in den Knochen. Der Schaftbereich 21 weist ferner eine Vielzahl von Ausnehmungen 22, 23 auf, von denen hier exemplarisch zwei verschiedene Ausgestaltungen dargestellt sind. Alle Ausnehmungen 22, 23 sind entgegengesetzt zur Einschraubrichtung (Pfeil 24) und parallel oder zumindest annähernd parallel zur Gewindesteigung ausgerichtet, so dass sie beim Einschrauben des Implantats 20 in das Knochengewebe keine Hindernisse darstellen können, sondern das Gewebe praktisch an ihnen vorbei gleiten kann. Die Ausnehmungen 22, 23 haben die Form einer asymmetrischen Vertiefung oder Mulde. Die Ausnehmungen können aber alternativ beispielsweise auch die Form eines Schlitzes oder einer entlang der Gewindesteigung verlaufenden Rinne haben. Die inneren Oberflächen der Ausnehmungen 22, 23 bilden an der der Einschraubrichtung zugewandten Seite, d. h. der Seite, die in Richtung des Pfeils 24 liegt, mit der gedachten Implantatoberfläche im Bereich der Ausnehmungen 22, 23 einen Winkel von mindestens ca. 90°. Dabei beträgt der Winkel in dieser Abbildung bei der linken Ausnehmung 22 ungefähr 90° und bei der rechten Ausnehmung mehr als 90°. Während also die innere Oberfläche der Ausnehmung 22 an dieser Stelle in ungefähr rechtem Winkel zur Implantatoberfläche steht, weist die Ausnehmung 23 aufgrund des größeren Winkels an der entsprechenden Stelle eine Hinterschneidung 25 auf, in die Zellmaterial einwachsen kann. Hierdurch wird der Halt des Implantats 20 im Knochengewebe deutlich verbessert. Darüber hinaus entsteht durch diese Ausrichtung der Ausnehmung 23 entgegengesetzt zur Einschraubrichtung eine scharfe Kante 26, die in Ausdrehrichtung (Pfeil 27) eine deutliche Retention darstellt, so dass eine Lockerung des Implantats 20 in dieser Richtung verhindert wird.
Die Ausnehmungen 22, 23 sind ferner derart ausgerichtet, dass die Oberfläche der Ausnehmungen 22, 23 an der von der Einschraubrichtung abgewandten Seite, d. h. der Seite, die in Richtung des Pfeils 27 liegt, mit der gedachten Implantatoberfläche an dieser Stelle einen Winkel kleiner als ca. 90° bildet. Ferner ist die Oberfläche im Übergangsbereich von den Ausnehmungen 22, 23 zur Implantatsoberfläche abgerundet ausgebildet, so dass hier keine Retentionen vorliegen, die ein Einschrauben des Implantats in den Knochen behindern könnten. Das Implantat 20 weist darüber hinaus über seinen Umfang verteilt angeordnete Erhebungen 28 auf, die wie die Ausnehmungen 22, 23 entgegengesetzt zur Einschraubrichtung (Pfeil 24) und parallel oder zumindest annähernd parallel zur Gewindesteigung ausgerichtet sind. Die Erhebungen 28 sind in dieser Ausführungsform zackenförmig ausgebildet, wobei die Spitzen der Zacken in Ausdrehrichtung (Pfeil 27) weisen. Die Oberflächen der Erhebungen 28 bilden also an der von der Einschraubrichtung abgewandten Seite mit der Implantatoberfläche einen Winkel kleiner als ca. 90°, während die Oberflächen der Erhebungen 28 an der der Einschraubrichtung zugewandten Seite mit der Implantatoberfläche einen Winkel von mehr als 90° bilden. Durch die erfindungsgemäße Ausrichtung der Erhebungen 28 bilden diese in Ausdrehrichtung deutliche Retentionen, so dass eine Lockerung des Implantats 20 im Knochengewebe verhindert wird. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass Zellmaterial in die Räume zwischen den zackenförmigen Erhebungen 28 und der Oberfläche des Schaftbereichs 21 einwachsen kann. Darüber hinaus werden durch die flache bzw. glatte Form der Erhebungen 28 an deren Außenseite Retentionen in Eindrehrichtung vermieden, so dass die Erhebungen 28 keine Hindernisse darstellen, die das Einsetzten des Implantats 20 erschweren könnten.
Insbesondere aus Figur 2 wird deutlich, dass durch die erfindungsgemäße Ausrichtung der Ausnehmungen und/oder Erhebungen entgegengesetzt zur Einschraubrichtung und zumindest annähernd parallel zur Gewindesteigung des Gewindeabschnitts des Implantats eine verbesserte Fixierung des Implantats im Knochengewebe erreicht werden kann, ohne dass das Einschrauben des Implantats behindert wird. Die erfindungsgemäßen Implantate sitzen daher sehr stabil im Knochengewebe und lockern sich auch dann nicht, wenn das Implantat unmittelbar nach dem Einsetzten belastet wird.
Die Implantate 1, 20 gemäß der Figuren 1 und 2 können beispielsweise auch als Knochenschrauben ausgebildet sein bzw. verwendet werden, um hiermit medizinische oder therapeutische Hilfsmittel, wie beispielsweise Metallplatten oder -stifte, in oder auf einem Knochen zu fixieren.

Claims

Patentansprüche
1. Implantat und/oder Knochenschraube mit mindestens einem Schaftbereich und mindestens einem Gewindeabschnitt zum Einschrauben in eine knöcherne Struktur, wobei der Schaftbereich und/oder der Gewindeabschnitt mindestens eine Ausnehmung und/oder mindestens eine Erhebung aufweist/aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung und/oder die Erhebung entgegengesetzt zur Einschraubrichtung und zumindest annähernd parallel zur Gewindesteigung des Gewindeabschnitts ausgerichtet ist/sind.
2. Implantat und/oder Knochenschraube nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung derart ausgerichtet ist, dass die Oberfläche der Ausnehmung an der der Einschraubrichtung zugewandten Seite mit der Implantatoberfläche einen Winkel von mindestens ca. 90° bildet.
3. Implantat und/oder Knochenschraube nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung derart ausgerichtet ist, dass die Oberfläche der Ausnehmung an der von der Einschraubrichtung abgewandten Seite mit der Implantatoberfläche einen Winkel kleiner als ca. 90° bildet.
4. Implantat und/oder Knochenschraube nach Anspruch 1 , 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Ausnehmung an der von der Einschraubrichtung abgewandten Seite abgeflacht, konvex gewölbt und/oder am Übergang zur Implantatoberfläche abgerundet ausgebildet ist.
5. Implantat und/oder Knochenschraube nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung derart ausgerichtet ist, dass die Oberfläche der Erhebung an der von der Einschraubrichtung abgewandten Seite mit der Implantatoberfläche einen Winkel kleiner als ca. 90° bildet.
6. Implantat und/oder Knochenschraube nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung derart ausgerichtet ist, dass die Oberfläche der Erhebung an der der Einschraubrichtung zugewandten Seite mit der Implantatoberfläche einen Winkel von mindestens ca. 90° bildet.
7. Implantat und/oder Knochenschraube nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung an der der Einschraubrichtung zugewandten Seite abgerundet und/oder konvex gewölbt ausgebildet ist.
8. Implantat und/oder Knochenschraube nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Ausnehmungen und/oder Erhebungen über den Umfang des Schaftbereichs, vorzugsweise gleichmäßig, verteilt sind.
9. Implantat und/oder Knochenschraube nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung eine Perforation, ein Schlitz, ein Kanal oder eine Mulde ist.
10. Implantat und/oder Knochenschraube nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung nasenförmig, zackenförmig und/oder rippenförmig ausgebildet ist.
11. Implantat und/oder Knochenschraube nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaftbereich zumindest teilweise zy- linder- und/oder stufenförmig ausgebildet ist.
12. Implantat und/oder Knochenschraube nach einem der Ansprüche 1 bis 11 , dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindeabschnitt ein selbstschneidendes Außengewinde umfasst.
13. Implantat und/oder Knochenschraube nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung und / oder Erhebung in eine Öffnung mündet / münden.
14. Implantat und/oder Knochenschraube nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung mit einer innerhalb des Schaftbereichs verlaufenden Bohrung verbunden ist.
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